Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf bewährungsfähige Strafen plädiert, doch das Gericht hielt die Taten für zu schwerwiegend.
Vor GerichtVater aus Bergneustadt missbraucht Tochter – zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Kölner Landgericht hielt eine Bewährungsstrafe nicht für angemessen
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Wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter ist ein 43-jähriger aus Bergneustadt zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in zwei von ursprünglich drei angeklagten Fällen ins Zimmer seiner Tochter gegangen und sich zu ihr ins Bett gelegt hatte. Dort hatte der Mann dann sexuelle Handlungen an der bereits volljährigen Tochter vollzogen — ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass sie noch minderjährig gewesen sei.
Bergneustadt: Vorwürfe zulasten der Noch-Ehefrau wurden eingestellt
Das verhängte Strafmaß von drei Jahren fiel deutlich aus, hatten doch Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf bewährungsfähige Strafen plädiert. Die Kammer führte hingegen aus, dass die Taten so schwerwiegend gewesen seien, dass eine vollstreckbare, also nicht bewährungsfähige Strafe angezeigt gewesen sei.
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Die dritte zulasten der Tochter angeklagte Tat war auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. In der Beweisaufnahme ließ sich nicht konkretisieren, wann die Tat, falls überhaupt, stattgefunden hatte.
Ebenfalls eingestellt wurden die Vorwürfe zulasten der Noch-Ehefrau des 43-Jährigen und Mutter der Geschädigten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten eine versuchte Vergewaltigung sowie mehrere Verstöße gegen ein Näherungsverbot vorgeworfen.
Verteidiger Stefan Kuhl hatte die Vorwürfe für seinen Mandanten als haltlos und im Kontext eines schmutzigen Scheidungskriegs zwischen den Noch-Eheleuten dargestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

