Nach dem Einbruch in den Schießstand in Engelskirchen-Loope sind zwei Männer vor dem Gummersbacher Schöffengericht angeklagt. Sie sollen bei der Tat Gewehre, eine Pistole und eine historische Armbrust erbeutet haben.
Strafprozess in GummersbachEinbrecher plünderten Engelskirchener Schießstand

Die beiden Männer wurden am Amtsgericht in Gummersbach angeklagt.
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Mit Verspätung hat das Gummersbacher Schöffengericht am Donnerstag den Strafprozess nach dem Einbruch in das Vereinsheim der Looper Schützenbruderschaft im Frühling 2020 eröffnet. Während ein 36-jähriger Kölner auf der Anklagebank Platz nahm, fehlte von dem ein Jahr älteren Mitangeklagten jede Spur. Auch eine in Gang gesetzte Polizeistreife konnte den Mann an seiner Engelskirchener Adresse nicht antreffen – gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Gegen den Kölner verlas die Staatsanwaltschaft sodann die Vorwürfe der Anklageschrift, die der Mann ohne Zögern einräumte. Gemeinsam mit dem nun Gesuchten sei er in das Vereinsheim am Schiffahrter Weg eingestiegen. Seinen Teil der Beute habe er zu Geld gemacht, das er für den Drogenkauf gebraucht habe.
Täter knackten Panzerschrank der Looper Schützen
Dabei seien die Männer zunächst in die Werkstatt der Schützen eingedrungen, wo sie zu einer Brechstange und einem Bohrschrauber griffen, mit denen sie ihren Beutezug starteten. Nach den Ermittlungen der Polizei sollen sie damit weitere Türen in dem Haus aufgebrochen, im Thekenbereich Bargeld eingesteckt und einen Waffenschrank geknackt haben, aus dem sie drei Gewehre und eine Pistole erbeuteten.
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„Dafür braucht man schon viel Gewalt“, stellte der Vorsitzende Richter Ulrich Neef beim Anblick der Fotos vom geöffneten Panzerschrank fest. Obendrein soll das Duo Sportbögen und Medaillen sowie eine historische Armbrust gestohlen haben. „Die Armbrust und auch die alte Königskette waren für den Verein von unbezahlbarem Wert“, berichtete die Looper Brudermeisterin Anja Linke im Zeugenstand.
Die Armbrust und auch die alte Königskette waren für den Verein von unbezahlbarem Wert.
Insgesamt sei ein Schaden von rund 11.000 Euro entstanden. „2020 war ein ganz schwarzes Jahr“, berichtete der Bewährungshelfer aus dem Leben des mehrfach vorbestraften Kölners. Inzwischen lebe der Mann in einem Wohnheim, in dem er umfassend betreut werde. Bleibe er dort, sei eine günstige Sozialprognose möglich.
Mit diesem Hintergrund ausgestattet, wollten Gericht und Staatsanwaltschaft dem 36-Jährigen den Gang ins Gefängnis ersparen. Das Problem: Bei Gefängnisstrafen über zwei Jahre ist Bewährung nicht mehr möglich.
Kölner soll auch in eine Wohnung eingestiegen sein
Zuletzt hatte der Mann bereits 14 Monate kassiert, im Dezember soll er sich zudem in Wipperfürth wegen eines Wohnungseinbruchs verantworten – viel Raum blieb da nicht. Der Prozess wurde deshalb vorläufig eingestellt, bis klar ist, wie das Wipperfürther Urteil ausfällt.