Abo

Urteil oder Unterbringung?Oberberger wurde von der Polizei zum Gerichtstermin gebracht

Lesezeit 3 Minuten
Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht in einem Raum eines Richters neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Die Taten, die die Staatsanwaltschaft dem 49-Jährigen zur Last legt, werden in der Regel vor einem Amtsgericht verhandelt – nicht so dieses Mal.

Der angeklagte 49-Jährige aus Oberberg, der vor dem Bonner Landgericht steht, zeigte sich vor Gericht geständig.

Zunächst hieß es warten: Vor der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht sollte um 9 Uhr das Verfahren gegen einen 49-jährigen Mann beginnen, der vor zwei Jahren versucht haben soll, einen Bekannten an der Bushaltestelle Nümbrecht-Benroth mit einem Cuttermesser zu verletzen. Alle Beteiligten inklusive mehrerer Zeugen, unter denen auch das mutmaßliche Opfer war, hatten sich auch pünktlich im Gerichtssaal eingefunden. Einzig der Angeklagte war nicht erschienen.

Die Abwesenheit sei aber nicht „völlig überraschend“ gekommen, wie die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne feststellte. Und so wurde der Angeklagte knapp zwei Stunden später von zwei Polizeibeamten in den Saal des Bonner Landgerichts geleitet.

Die Verhandlung hatte ein Vorspiel vor dem Amtsgericht Waldbröl

Die Taten, die die Staatsanwaltschaft dem 49-Jährigen zur Last legt, werden in der Regel vor einem Amtsgericht verhandelt, und auch die aktuelle Verhandlung hatte ein Vorspiel vor dem Amtsgericht Waldbröl. Der dortige Richter mochte im August vergangenen Jahres allerdings eine psychische Erkrankung des mutmaßlichen Delinquenten nicht ausschließen und eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie darf nur von einer Großen Strafkammer am Landgericht ausgesprochen werden.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn

Im Gerichtssaal eingetroffen, gab sich der 49-Jährige friedlich: Zunächst bedankte er sich bei den Polizisten für die „liebe Behandlung“ bei seiner Abholung. Den ihm vorgeworfenen Ausraster in einem Linienbus gab er auch unumwunden zu. Er sei wütend gewesen, weil er sich von dem Bekannten erniedrigt gefühlt habe. Im Mai 2022 wohnten der Angeklagte und das 57-jährige mutmaßliche Opfer in derselben Einrichtung für betreutes Wohnen in Ruppichteroth. Am Abend habe man zunächst gemeinsam getrunken, der Bekannte habe ihn aber schon immer angefeindet, so der Angeklagte.

An Stiche mit dem Cuttermesser kann sich der Angeklagte nicht erinnern

Auf der Fahrt nach Benroth sei der Mann dann mit einem weiteren Begleiter in denselben Bus gestiegen. Er sei sich sicher, dass die beiden über ihn gelästert hätten, das mutmaßliche Opfer habe ihn provozierend angegrinst. Daraufhin sei er „ausgerastet“. An Details, insbesondere an Stiche mit einem Cuttermesser in Richtung des Unterkörpers des 57-Jährigen, könne er sich allerdings nicht erinnern. Es sei aber gut möglich, dass die entsprechenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft richtig seien. Er habe seine Arbeitshose getragen und darin bewahre er eigentlich immer ein solches Messer auf.

Der 49-Jährige hatte laut Anklage die Waffe gegen das Opfer gerichtet, der Angegriffene konnte aber den Arm des Angreifers festhalten. Beide rangelten an der Haltestelle weiter miteinander und fielen eine Böschung hinunter.

Zeugen benachrichtigten sofort die Polizei, die den Angreifer vorläufig verhaftete. Bei dem Verhafteten wurde ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt, der einen Blutalkoholwert von 1,87 Promille ergab. Außerdem soll der Mann Psychopharmaka genommen und gekifft haben. Das Bonner Landgericht will nun zügig eine Entscheidung verkünden.

Rundschau abonnieren