Gegen den angeklagten 37-jährigen Gummersbacher lagen nur Indizien vor. Außerdem sitzt er ohnehin in Haft.
AmtsgerichtVerfahren wegen Brandstiftung in Reichshof wird eingestellt

Bei dem Brand im Januar 2025 in Hunsheim brannte der Scirocco völlig aus.
Copyright: Feuerwehr Reichshof
Das Verfahren vor dem Schöffengericht Waldbröl gegen einen 37-jährigen Gummersbacher, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach inhaftiert ist, ist am Montagvormittag eingestellt worden. Zuvor hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Brandstiftung angeklagt.
Laut Anklage sollte er im Januar vergangenen Jahres einen VW Scirocco in Brand gesteckt haben, der in einem Carport in Reichshof-Hunsheim parkte (wir berichteten). Das Fahrzeug wurde völlig zerstört. Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr mit 35 Einsatzkräften konnte das nahe Wohnhaus gerettet werden.
In Gummersbach bereits verurteilt
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu dem Vorfall. Sein Verteidiger erläuterte, dass sein Mandant bereits im Vorjahr wegen Unterschlagung vom Amtsgericht Gummersbach zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Damals hatte er Zigarettenpackungen vor einem Automaten aufgesammelt, den jemand anders gesprengt hatte.
Alles zum Thema Volkswagen
- Verkehr Das Cabrio wird zum Auslaufmodell
- Amtsgericht Verfahren wegen Brandstiftung in Reichshof wird eingestellt
- Fußball-Bundesliga VfL Wolfsburg bestätigt: Bauer bleibt vorerst Trainer
- Zentrum tritt erneut an Sorge bei Betriebsratswahlen: Wie stark werden die Rechten?
- Autokonzern Opel-Mutter Stellantis fährt 22 Milliarden Euro Minus ein
- Sensation Sehr selten: Eineiige Drillinge in Bielefeld geboren
- Fußball-Bundesliga Abstieg droht: Aber weiter Vertrauen für Wolfsburg-Trainer
Der Anwalt stellte infrage, ob es sich bei dem Vorwurf überhaupt um Brandstiftung handelt. Denn in dem Wagen seien zum Tatzeitpunkt weder Motor noch Tank eingebaut gewesen.
Nach einem Rechtsgespräch wurden vier geladene Zeugen entlassen. Denn auch die Vorsitzende Svenja Defourny kam zu der Auffassung, dass es aufgrund der ausgebauten Fahrzeugbestandteile an echter Gefahr mangelte. Es gehe hier eher um Sachbeschädigung als um Brandstiftung. Sachbeschädigung wiederum sei kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen.
Schwierig sei, die Tat nachzuweisen, da es keine Zeugen, sondern nur Indizien gebe. Im Vergleich zu der derzeit verbüßten Haftstrafe sei die zu erwartende Strafe im aktuellen Prozess nicht erheblich. Der Staatsanwalt beantragte am Ende die Einstellung des Verfahrens.

