Der Beschuldigte wurde vor Gericht zwar schuldig gesprochen, auf einen anderen Mann gefeuert zu haben. Doch hat er die Haft bereits abgesessen.
Ins Bein geschossen30-Jähriger aus Waldbröl ist nach Prozess in Bonn auf freiem Fuß

Das Gebäude des Bonner Landgerichts an der Wilhelmstraße hat ein 30-Jähriger aus Waldbröl als freier Mann verlassen. Im vergangenen Jahr hatte er einem anderen Mann aus der Marktstadt ins Bein geschossen.
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Das Motiv der Tat musste das Gericht schließlich gar nicht weiter klären: Vor dem Bonner Landgericht ist am Donnerstagmittag ein 30-jähriger Mann aus Waldbröl wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte in den frühen Morgenstunden des 19. Januars vergangenen Jahres in Waldbröl einem anderen Mann ins Bein geschossen.
Die Handschellen wurden dem Waldbröler nach der Urteilsverkündung allerdings nicht erneut angelegt, vielmehr öffnete sich dem Mann das Tor zur Freiheit. Eine Auslieferungshaft in Georgien wird nämlich auf die verhängte Freiheitsstrafe im Verhältnis eins zu drei angerechnet.
Aus den neun im Kaukasus verbrachten Gefängnis-Monaten wurden dank des günstigen Umrechnungskurses 27. Und die konnten zusätzlich zu der in Deutschland bereits abgesessenen Untersuchungshaft von der zu verhängenden Strafe abgezogen werden. Da in Deutschland eine Entlassung nach zwei Dritteln der auszusprechenden Strafe möglich ist, kam der Mann direkt nach der Urteilsverkündung frei.
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Das Motiv des Mannes aus Waldbröl liegt weiterhin im Vagen
Das Urteil wiederum ist Folge einer sogenannten Verständigung, also eines Deals zwischen dem Anwalt des Angeklagten, Jan Victor Khatib, Staatsanwaltschaft und Gericht. Im Gegenzug für ein „qualifiziertes Geständnis“ hatten sich Gericht und Anklagevertreter bereit erklärt, eine Strafe zwischen drei Jahren und vier Monaten und vier Jahren auszuurteilen beziehungsweise zu fordern.
„Ihr Vertreter hat hier das Maximum für Sie herausgeholt“, sagte der Vorsitzende Richter der 16. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung direkt an den Verurteilten gerichtet. Die Strafkammer hatte den gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen mit Blick auf die gravierenden Folgen für das Opfer gut ausgeschöpft. Das Motiv blieb wie gesagt im Vagen, es könnte um Eifersucht gegangen sein.
Jedenfalls war der Täter morgens von einer Bekannten dringend um Hilfe gebeten worden; mit ihr und zwei männlichen Begleitern fuhr er dann in deren Wagen zu einem Parkplatz am Waldbröler Wiedenhof. „Dort kam es dann zum Showdown“, wie es der Richter ausdrückte: Die Waffe habe im Wagen gelegen, sei von einem der Bekannten durchgeladen worden und der Angeklagte habe dem Opfer dann in den Unterschenkel geschossen, der durch den Schuss komplett zertrümmert wurde.
Das Opfer ließ sich schnell in ein Krankenhaus bringen, der Angeklagte, der sich seinerzeit in einem anderen Verfahren vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten musste, setzte sich jedenfalls erst einmal Richtung Türkei ab. Von dort aus flog er weiter nach Georgien, wo er aber am 20. Mai vergangenen Jahres aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet wurde.