Der Wipperfürther (68) hatte die 11. Große Strafkammer, mit Blick auf sein fortgeschrittenes Alter, vergebens um „Gnade vor Recht“ gebeten.
LandgerichtWipperfürther wird für Bau und Handel mit Waffen zu fünf Jahren Haft verurteilt

Eine Maschinenpistole vom Typ Uzi: Solche und andere Waffen soll der Angeklagte produziert haben.
Copyright: dpa (Symbolfoto)
Fünf Jahre muss ein Wipperfürther (68) wegen diverser Verstöße gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz ins Gefängnis. Das entschied am Dienstag die 11. Große Strafkammer am Kölner Landgericht. Wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des Verfahrens gelten sechs Monate der Strafe als vollstreckt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der gelernte Werkzeug- und Büchsenmacher von 2019 bis 2021 unter anderem einem inzwischen ebenfalls in Haft sitzenden Mann aus Hamburg zahlreiche Pistolen und Maschinenpistolen zum gewinnbringenden Weiterverkauf überlassen, nachdem er sie vornehmlich aus freiverkäuflichen Dekorationswaffen-Sets aus Österreich zu voll funktionsfähigen Schusswaffen umgebaut hatte. Unter anderem handelte es sich um Pistolen der Hersteller Glock und Sig Sauer sowie Maschinenpistolen vom Typ Uzi und Scorpion. „Wir wissen, dass das Ergebnis bitter für Sie ist“, sagte die Vorsitzende Sabine Kretzschmar nach Verkündung des Strafmaßes.
Angeklagter hatte am Montag um „Gnade vor Recht“ gebeten
Der 68-Jährige hatte am Montag in seinem letzten Wort mit Blick auf sein fortgeschrittenes Alter um „Gnade vor Recht“ gebeten. Stattdessen kam das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nach fünf Jahren Haft nach. Man erkenne an, so Kretzschmar, dass der 68-Jährige ein Büchsenmacher „mit Leib und Seele“ sei, wovor man in „beruflicher Hinsicht großen Respekt“ habe.
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Allerdings habe der Gesetzgeber Regeln aufgestellt, die den Umgang mit Waffen regulierten, und die dafür sorgen sollen, dass Waffen nicht in unbefugte Hände gerieten. Gegen diese Regeln habe der Angeklagte jedoch trotz einschlägiger Vorstrafen „beharrlich verstoßen“. Der Angeklagte habe Waffen an Personen abgegeben, „in deren Hände keine Waffen gehören“.
Dabei konnte sich Kretzschmar den Hinweis nicht verkneifen, dass sie als Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer, die sich in der Regel mit Mord und Totschlag beschäftige, nur zu gut wisse, was Schusswaffen in den falschen Händen anrichten könnten. Die Kammer rechnete dem Angeklagten sein Geständnis strafmildernd an.
Ebenfalls strafmildernd wertete das Gericht das Motiv des Angeklagten, der seine geringen Altersbezüge mit dem Bau und Verkauf von Waffen habe aufbessern wollen. Strafschärfend wertete die Kammer, dass der Angeklagte auch nach einer Razzia bei seinem Hamburger Komplizen weiter Waffen gebaut habe.