Auf Flyern stehen Volker Mießelers Kontaktdaten im Rathaus. Es könne der Eindruck entstehen, er nutze Ressourcen der Verwaltung für seinen Wahlkampf.
„Unzulässige Wahlwerbung“Bergheims Bürgermeister (CDU) muss Wahlflyer einstampfen

Volker Mießeler ist seit 2017 Bürgermeister von Bergheim.
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Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler hat Ärger. Die Kreisverwaltung hat den CDU-Politiker aufgefordert, die Verteilung seines Wahlkampf-Flyers „unverzüglich einzustellen“. Nach Angaben eines Behördensprechers handelt es sich bei dem Flyer um eine rechtlich unzulässige Wahlwerbung.
Das Stadtoberhaupt nennt darauf zur Kontaktaufnahme die Adresse des Rathauses Bergheim, verweist auf seine dienstliche Telefonnummer sowie die dienstliche E-Mailadresse. Damit verstößt Mießeler gegen die Neutralitätspflicht, zu der er als amtierender Bürgermeister verpflichtet ist.
Bergheim: Bürgermeisterwahl könnte angefochten werden
Nach Ansicht des Rechtsanwalts Hans Decruppe entsteht für die Bürger der Eindruck, Mießelers Wahlkampf werde vom Rathaus und den amtlichen Diensträumen aus geführt, „unter Nutzung von Ressourcen des Rathauses und er erhalte Unterstützung durch die Kommune“. Decruppe vertritt mit seiner kommunalaufsichtsrechtlichen und wahlrechtlichen Beschwerde eigenen Angaben zufolge die Bergheimer Wählergemeinschaft „Mehr Demokratie wagen (MDW!)“, deren Vorsitzenden Achim Brauer und sich selbst als Bürger Bergheims.
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Decruppe, Landratskandidat des BSW und ehemaliger langjähriger Kopf der Linkspartei im Kreis, hat den Vorgang der Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht gemeldet. Er sieht in Mießelers Vorgehen einen möglichen Grund, dass die Bürgermeisterwahl am 14. September angefochten werden könnte.
Dies bestätigt der Politikwissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln. Er sei erstaunt, dass ein amtierender Bürgermeister offenkundig mit den Regeln nicht vertraut ist. Der Sprecher der Kreisverwaltung sagte, Mießeler sei zeitnah informiert worden.
Der CDU-Politiker sagte auf Anfrage, er nehme die Hinweise und die damit verbundenen Bedenken sehr ernst. Der Grundsatz der Neutralität staatlicher Stellen im Wahlkampf sei für eine faire und demokratische Wahl von zentraler Bedeutung. Um Missverständnisse auszuschließen, werde er künftig ausschließlich private Kontaktdaten verwenden. Für den betroffenen Flyer habe er dies bereits veranlasst.
Ich führe meinen Wahlkampf ausschließlich als Privatmann
Mießeler weiter: „Die irrtümliche Verwendung dieser Kontaktdaten war keinesfalls dazu gedacht, den Eindruck zu erwecken, Wahlkampfaktivitäten von mir würden durch städtische Ressourcen unterstützt.“ Selbstverständlich führe er seinen Wahlkampf ausschließlich als Privatperson.
Rechtsanwalt Decruppe hat in seiner Beschwerde argumentiert: Durch die rechtlich unzulässige Wahlwerbung sei der Wahlgrundsatz der freien Wahl verletzt. Dem Juristen zufolge müssen Wählerinnen und Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu ihrer Wahlentscheidung finden können. Sonst werde der Wahlgrundsatz der Chancengleichheit bei der Wahl für die Mitbewerber verletzt.
Mießeler lud zum Interview in sein Dienstzimmer ein
Mießelers Amtskollegin in Erftstadt, Carolin Weitzel (ebenfalls CDU), hat die Sensibilität für Amtsträger während Wahlkämpfen erkannt. Bei einem Interviewtermin mit dieser Redaktion vor einigen Wochen hat sie darauf Wert gelegt, das Gespräch außerhalb ihrer Diensträume im Rathaus zu führen. Mießeler dagegen lud einen Vertreter dieser Redaktion in sein Dienstzimmer im Rathaus ein. Auch Hürths Bürgermeister Dirk Breuer (CDU) und Bedburgs Stadtoberhaupt Sascha Solbach (SPD) luden in ihre Büros im Rathaus ein.