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Neue Details zur AutomatensprengungPolizei prallt in Bergheim mit Fluchtwagen zusammen

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Das Bild zeigt die Filiale der Raiffeisenbank nach der Sprengung.

Auf der Köln-Aachener Straße in Bergheim-Quadrath-Ichendorf ist vor knapp zwei Wochen ein Geldautomat gesprengt worden. Der Polizei entkamen zwei der drei Täter nur knapp.

Warum die Täter nach der Automatensprengung bei der Raiffeisenbank in Quadrath-Ichendorf nicht an die Geldkassetten kamen.

Knapp zwei Wochen nach der Sprengung eines Geldautomaten bei der Volksbank Erft an der Köln-Aachener-Straße im Bergheimer Stadtteil Quadrath-Ichendorf sucht die Polizei weiter nach zwei von mutmaßlich drei Tätern. Einen Mann konnten die Beamten unmittelbar in Tatortnähe festnehmen. Jetzt wurde bekannt, was wirklich am Tatort passierte und warum die Täter nicht ans große Geld kamen.

Am Montag (23. Juni) waren die Anwohner um 3.56 Uhr durch zwei hintereinander folgenden Explosionen aus dem Schlaf gerissen worden. Auf der Straße liefen zwei Männer vor der Bank herum. Sie hatten den in der Vorhalle der Bank stehenden Geldautomaten gesprengt. Entgegen der ersten Information, dass der dritte Täter im Fluchtwagen losgefahren sei und seine Komplizen zurückgelassen habe, sind nun weitere Einzelheiten bekannt geworden, warum plötzlich Panik bei den Tätern ausbrach.

Die Täter bekamen es unmittelbar nach der Explosion schon mit der Polizei zu tun. Eigentlich fahren die Beamten nach Alarmierung von der Wache in Bergheim los. Bis zur Volksbank sind es etwa sechs Kilometer. Für die Täter Zeit genug, um die Geldkassetten zu nehmen und mit Vollgas das Weite zu suchen. Doch an diesem Montag war zufällig in der Nacht ein Streifenwagen kurz nach der Detonation an der Köln-Aachener-Straße unterwegs.

Bergheim: Fahrer raste nach Unfall mit Fluchtwagen davon

Die Beamten erkannten die Situation sofort, sahen auch den hochmotorisierten Fluchtwagen. Die Beamten wollten den Fluchtwagen festsetzen, dabei prallten die beiden Fahrzeuge heftig zusammen.

Dem Fahrer des Fluchtwagens gelang es trotz der Beschädigungen am Fahrzeug, mit Vollgas zu flüchten. Die beiden anderen Männer, die noch vor der Bank standen und eigentlich die Geldkassetten aus dem aufgesprengten Automaten nehmen wollten, liefen davon. Einer hatte noch versucht, einem Mann das Fahrrad wegzunehmen. Doch der Radfahrer konnte sich erfolgreich wehren.

Bergheim: 25-jähriger Marokkaner ist weiterhin in Haft

In der Nahbereichsfahndung konnten Polizeibeamte einen der beiden zu Fuß geflüchteten Männer festnehmen. Der soll zwar schweigen und auch keine Angaben zu seiner Person machen, aber die Ermittler der EK Heat beim Landeskriminalamt wissen offenbar schon mehr. Wie zu erfahren war, soll es sich um einen 25-jährigen Marokkaner handeln, der sich vor seiner Festnahme in den Niederlanden aufgehalten hat. Er sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, wie die Polizei Köln jetzt auf Anfrage mitteilte.

Das Bild zeigt mehrere Einsatzkräfte an der Bankfiliale.

Durch die Sprengung entstand auch ein Gebäudeschaden. Einsturzgefahr besteht aber nicht.

Bei dem Fluchtwagen könnte es sich um einen weißen Audi RS4, RS6 oder RS8 handeln, der zuvor gestohlen worden war. Die Beamten erkannten auch das Kennzeichen mit der Ortskennung HS (Kreis Heinsberg). Die sollen aber von einem weiteren Fahrzeug gestohlen worden sein. 

Mit einem Hubschrauber und einem Mantrailerhund versuchten die Beamten, den zweiten zu Fuß flüchtigen Täter ausfindig zu machen, was aber nicht gelang. Im Rahmen der Fahndung und Ermittlungen führt die Spur bei dem flüchtigen Autofahrer über die Ländergrenze nach Holland. Der Wagen wurde nach der Tat an einem Grenzübergang registriert.

Von der Tat sollen auch Videoaufnahmen existieren, die den Ermittlern vorliegen sollen. Die Auswertung dauert an.

Die Bundesregierung will Banden, die Geldautomaten sprengen, mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen und härteren Strafen unter Druck setzen und den Behörden mehr Befugnisse geben, um effektiver gegen Geldautomaten-Sprengungen vorgehen zu können. Außerdem sieht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Donnerstag (4. Juli) beschlossen hat, einen neuen Straftatbestand „Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten“ vor.