Mit einem Messer soll der Angeklagte sein Opfer bedroht haben. Seine Beute: 20 Euro.
In Köln vor GerichtAngeklagter soll Mann in Brühl mit Messer bedroht haben – 20 Euro Beute
Die Beute von 20 Euro fiel gering aus. Dennoch muss sich die 13. Große Strafkammer am Landgericht Köln mit dem Fall befassen. Denn der Tatvorwurf lautet auf schweren Raub. Angeklagt ist ein 54-jähriger Brühler. Ihm wird zur Last gelegt, mit einem Messer bewaffnet einen ehemaligen Arbeitskollegen zur Herausgabe von Geld gezwungen zu haben. Zum Prozessauftakt erschien der Qualitätskontrolleur bei einem Autoteilezulieferer unmittelbar nach seiner Nachtschicht noch im Blaumann.
Im Wesentlichen ließ sich der Angeklagte auf die Tatvorwürfe ein, bestritt aber, den Geschädigten mit einem Messer bedroht zu haben. Vielmehr sollen die Verletzungen des Opfers Folge einer Rangelei gewesen sein, bei der er einen Schlüsselbund in der Hand gehalten habe. Für eine kleine Demonstration, wie eine Schnittwunde am Hals des Geschädigten und ein Nagelbetteinriss am Daumen entstanden sein könnten, stellte sich Verteidiger Gundo Golla zur Verfügung.
Angeklagter sagt, sein Opfer habe ihn zuvor as Portmonnaie gestohlen
Der Streit soll sich am 20. November 2021 zwischen 18.30 und 18.45 Uhr auf dem Netto-Parkplatz an der Römerstraße in Brühl zugetragen haben. Zufällig will der Angeklagte den früheren Arbeitskollegen im Eisenwerk dort angetroffen haben. Er beschuldigt sein späteres Opfer, ihm im Spätsommer 2021 ein Portemonnaie gestohlen zu haben.
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Statt bei der Polizei Anzeige zu erstatten, räumte der 54-Jährige ein, einen „großen Fehler“ gemacht zu haben, weil er selbst versuchte, den Verdächtigen ausfindig zu machen und mit dem Vorwurf zu konfrontieren. Als sich die Wege der beiden nun an dem Discounter kreuzten, wollte er die Gelegenheit beim Schopfe packen, zumindest den geldwerten Inhalt seines Portemonnaies von rund 50 Euro wiederzubekommen. Dabei soll er, gab das Opfer danach bei der Polizei zu Protokoll, gedroht haben: „Ich habe 13 Jahre lang viel Scheiße gebaut, dich mache ich auch noch kaputt.“
Der erste Hauptverhandlungstag war geprägt von Verständigungsschwierigkeiten. Der Angeklagte, der aserbaidschanischer Staatsangehöriger ist, spricht zwar fließend Alltagsdeutsch, jedoch bevorzugte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck wegen häufiger Missverständnisse die Dienste des Übersetzers in Anspruch zu nehmen. Auffallend oft erinnerte sich der 54-Jährige zudem nicht an Daten und Uhrzeiten.
2006 war er mit einer Witwe aus Usbekistan nach Deutschland gekommen, die er im selben Jahr heiratete. Er lebt inzwischen von der Ehefrau getrennt, da sie aber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird seine Aufenthaltsgenehmigung jeweils zeitlich befristet verlängert. Der gelernte Koch arbeitete bisher über Zeitarbeitsfirmen als Paketfahrer, Maschinenführer, Gastronomiekraft und aktuell in der Qualitätskontrolle.
„Wenn ich von Scheiße rede, meine ich, dass ich nur gearbeitet, geschlafen und gegessen habe, seit ich in Deutschland bin“, erklärte der Sohn eines Offiziers aus der ehemaligen Sowjetunion.
Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt
Der Brühler steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er ist wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zurzeit befindet er sich wegen seiner Suchterkrankung noch bis Jahresende in einer Substitutionsbehandlung.
Am ersten Verhandlungstag bemühte sich das Gericht, Licht in die Vorgänge beim angeblichen Portemonnaie-Diebstahl und der tätlichen Auseinandersetzung am 20. November 2021 zu bringen. Der Prozess wird mit Zeugenvernehmungen am Mittwoch, 31. Mai, fortgesetzt. Bis 16. Juni sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.