ProzessBrühler soll Kinder in Keller missbraucht haben – Angeklagter kündigt Geständnis an

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Landgerichtsgebäude von der Außenseite.

Ein 65-jähriger Brühler steht wegen Missbrauchsvorwürfen gegenüber Kindern vor dem Landgericht Köln.

Der Prozess um schweren Kindesmissbrauch wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Der 65-Jährige soll Kinder unter anderem mit Pferdebildchen in seinen Keller gelockt haben.

Einlassungen im Sinne der Anklage hat der 65-jährige Brühler angekündigt, der sich wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Stollenwerk gab dem Antrag von Verteidigerin Manon Heindorf statt, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Zur Begründung: Das zu erwartende Geständnis würde sowohl die Intimsphäre des Angeklagten als auch Angehöriger sowie der Opfer verletzen und der angestrebten Resozialisierung entgegenstehen. Auch die beiden Hauptzeuginnen, Nichten des Angeklagten, wurden am zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört.

Brühler soll Kinder mit Pferdebildchen in den Keller gelockt

Dem Brühler wird zur Last gelegt, zwischen Sommer 2018 und Herbst 2019 ein 2007 geborenes Mädchen aus seiner Nachbarschaft schwer sexuell bis zur Vergewaltigung missbraucht zu haben. Darüber hinaus soll er sich aus dem Internet in den Besitz von pornografischem Bildmaterial gebracht sowie Personen unter 14 Jahren solches vorgeführt haben, unter anderem eigene private Aufnahmen seiner nackten Ehefrau.

Die mutmaßlichen Taten sollen sich im ausgebauten Keller des Angeklagten ereignet haben. Sein Hund, seine Fische und Pferdebilder sollen die Mittel gewesen sein, mit denen der Mann seine Opfer in den Keller gelockt haben soll.

Angeklagter aus Brühl sitzt in Untersuchungshaft

Der Brühler sitzt zurzeit in Untersuchungshaft. Beim Prozessauftakt hatte er angegeben, seine Ehefrau halte zu ihm und plane den Wegzug aus der Nachbarschaft.

Erst zur Urteilsverkündung, die frühestens für Montag, 11. März, erwartet wird, ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Rundschau abonnieren