Feuchte Wände, Angst vor SchimmelLeerstehendes Haus in Bliesheim sorgt für Ärger

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Die Terrassentür des unbewohnten alten Hauses steht seit Jahren offen.

Die Terrassentür des unbewohnten alten Hauses steht seit Jahren offen.

Erftstadt-Bliesheim – Das leerstehende Haus an der Theisengasse ist den Nachbarn bekanntlich seit Jahren ein Dorn im Auge. Doch seit dem Hochwasser vor einem halben Jahr hat sich die Lage noch einmal verschlechtert.

Rita und Heinz Vogel fürchten mittlerweile, dass ihr Zuhause ernsthaft Schaden nimmt – und dass sie selbst gesundheitliche Problem bekommen.

Das Haus von Heinz Wolf hat seit dem Hochwasser eine nasse Wand dort, wo das Nachbarhaus angebaut ist.

Das Haus von Heinz Wolf hat seit dem Hochwasser eine nasse Wand dort, wo das Nachbarhaus angebaut ist.

Seit rund 17 Jahren stehe das Häuschen leer, erzählt Heinz Vogel. Der Besitzer kümmere sich längst nicht mehr darum, er lebe in Köln, sei telefonisch nicht zu erreichen. Als im Juli die Erft über die Ufer trat, stand das Wasser auch am Ende der Theisengasse mehr als einen Meter hoch. Nicht nur die Keller liefen voll, auch in die Erdgeschossräume schwappte die braune Brühe.

Klar, dass alle Nachbarn Keller auspumpten, ausräumten, nassen Putz und Estrich herausschlugen. Nur in dem unbewohnten Häuschen versickerte das Wasser langsam. Das Problem des Ehepaars Vogel: Ihr Haus ist daran angebaut, und aus dem abbruchreifen Gemäuer zieht, wie sie vermuten, die Nässe in ihre Hauswand. Jedenfalls ist nicht zu übersehen, dass die frisch gestrichene Wand in der nagelneu ausgestatteten Küche feuchte Stellen hat. Rita Vogel plagt mittlerweile ein hartnäckiger Husten: „Jetzt wird untersucht, ob der Husten von Schimmelpilzen kommt.“

Das Fallrohr ist längst nicht mehr dicht.

Das Fallrohr ist längst nicht mehr dicht.

Das Ehepaar hat mittlerweile Angst um sein Zuhause. Das Nachbargebäude werde immer baufälliger. „Was passiert denn, wenn es zusammenbricht?“, fragt sich Heinz Vogel. Er flicke schon seit Jahren notdürftig Dachrinnen und Fallrohre. Dass in den feuchten Fugen zwischen den Backsteinen der Fassade mittlerweile Pflanzen sprießen, kann er damit nicht verhindern.

Die Haustür ist zugewuchert.

Die Haustür ist zugewuchert.

Iris Büldt fürchtet zwar nicht um ihr Wohnhaus, aber auch ihr macht die Verwahrlosung Probleme. Der Garten sehe jetzt noch harmlos aus, im Sommer sei das eine grüne Hölle, erzählt sie. Bambus und Knöterich bildeten mittlerweile ein Dickicht, der

Lebensbaum verdecke nicht nur die Haustür, sondern würde auch bis zur Stromleitung über dem Dach aufragen, wenn die Nachbarn ihn nicht gekappt hätten. Der wilde Bewuchs drängt gegen ihren Gartenzaun, der sich schon bedenklich neigt. Die Mauer am Ende des Grundstücks ist mittlerweile eingebrochen, Trümmer liegen am viel genutzten Weg an der Erft.

Iris Büldt zeigt, wo die Mauer auf dem verwilderten Grundstück zusammengebrochen ist.

Iris Büldt zeigt, wo die Mauer auf dem verwilderten Grundstück zusammengebrochen ist.

Schon mehrfach haben sich die Bliesheimer um Hilfe an die Stadtverwaltung gewandt, doch dort sieht man keine Möglichkeit einzugreifen. Heinz Vogel zeigt Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt, dem Bauordnungsamt, auch an Bürgermeisterin Carolin Weitzel hat er mittlerweile geschrieben. Seit 2018 nehme der Außendienst das Haus regelmäßig von außen in Augenschein, hat das Bauordnungsamt Ende Dezember geschrieben.

So sah es beim Hochwasser aus.

So sah es beim Hochwasser aus.

Nach der Flut habe ein Statiker es von außen angeschaut und keine Schäden entdeckt, die die Standsicherheit gefährdeten. Bauordnungsrechtlich könne man daher nicht gegen den Eigentümer vorgehen. Man werde aber versuchen, mit dessen Betreuer Kontakt aufzunehmen.

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Zufrieden sind die Nachbarn mit dieser Antwort nicht, sie fühlen sich alleingelassen. Und werden nun wohl doch dem Rat folgen, den sie schon vorher aus der Verwaltung bekommen hatten, und den Weg der privaten Klage beschreiten. Das sei aber mit Aufwand, Kosten und Unwägbarkeiten verbunden, sagt Vogel. Er und seine Mitstreiter finden, dass die Stadt in so einem Fall für die Sicherheit ihrer Bürger sorgen müsse.

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