Zugunsten des 40-Jährigen sprach, dass der Richter Amphetamine als „eher weiche Droge“ einschätzt. Auch sein Geständnis wirkte strafmildernd.
Mildes UrteilWesselinger Drogenhändler muss drei Jahre in Haft

Das Landgericht Köln hat einen Wesselinger (40) zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Zu einer Haftstrafe von drei Jahren hat die 10. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts einen Wesselinger (40) verurteilt, dem wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln der Prozess gemacht wurde. „Sie haben richtig Glück gehabt, dass für dieses Gericht so gerade eben noch ein minderschwerer Fall vertretbar ist“, erklärte der Vorsitzende Richter David Wurm in der Urteilsbegründung. Für den Angeklagten habe insbesondere sein Geständnis gesprochen.
Für Handel mit Betäubungsmitteln sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Amphetamin bezeichnete Wurm allerdings als „eher weiche Droge“. Glaubhaft erschienen der Kammer auch die Einlassungen des Angeklagten, er habe eine „Scheiß-Kindheit“ gehabt und sei erst durch die Inhaftierung seiner Lebensgefährtin in die Sucht abgerutscht.
Wesseling: Die Namen seiner Kunden gab er nicht preis
Die 839 Gramm Amphetamin und der Teleskop-Schlagstock waren ein Zufallsfund. Ursprünglich durchsuchte die Polizei am 12. Juni 2024 das Appartement in einer städtischen Unterkunft, weil der 40-Jährige in Verdacht stand, Automaten am Dreifaltigkeits-Krankenhaus geknackt zu haben.
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Die Namen der drei Bekannten, für die er das Amphetamin auf seinen Mengenrabatt günstig in Bonn mit beschafft haben will, gab der Angeklagte nicht preis. Auch Hinweise auf die Bezugsquelle am Bahnhofsvorplatz ließ er sich nicht entlocken.
Seit Ende November 2024 sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Dort habe er sein Verlangen nach Amphetamin und Cannabis überwunden und wolle sich weiter therapieren lassen, versicherte er.
Im Vorstrafenregister des Wesselingers standen bisher Geld- und Bewährungsauflagen, die das Amtsgericht Brühl verhängt hatte.