Der 19-Jähirge versuchte die Terassentür mit einer Brechstange zu öffnen. Nachbarn beobachteten ihn dabei.
GerichtEr vermutete Goldbarren – 19-Jähriger aus Windeck nach versuchtem Einbruch verurteilt

Seine Nachbarn hatten den Einbruch beobachtet. (Symbolbild)
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Dass sich im Leben eines jungen Mannes aus Windeck dringend etwas ändern muss, war die einhellige Meinung von Amtsrichter Carsten Becker, der Staatsanwältin und des Pflichtverteidigers. Nach dem Abschluss an einer Förderschule vor wenigen Jahren hat der inzwischen 19-Jährige noch keine feste Arbeitsstätte, geschweige denn einen Ausbildungsplatz gefunden.
ADHS-Medikamente setzte er von sich aus ab. Den Tag verbringe er mit etwas Gartenarbeit auf dem Grundstück des Vaters und hänge sonst nur rum, räumte er vor Gericht ein. Ein versuchter Einbruch mit einer Brechstange brachte den Windecker auf die Anklagebank in Waldbröl.
Nachbarn beobachteten Einbruch
Im Dorf hätte im vergangenen Herbst die Runde gemacht, dass ein Verstorbener Goldbarren in seiner Wohnung hinterlassen habe. Der damals spielsüchtige junge Mann nahm eine Brechstange und versuchte, die Terrassentür der Wohnung, die neben der eines Kumpels lag, aufzubrechen. Die mit einem Dreifachschloss gesicherte Tür hielt Stand.
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Der Täter ging wieder in die Wohnung seines Kumpels. Er hinterließ einen Schaden von fast 3000 Euro. Dass Nachbarn ihn beobachtet hatten, war dem jungen Mann gar nicht aufgefallen. Als zwei Stunden später die Polizei auftauchte, ihn anschließend vernahm und auch vor Gericht brachte, versuchte er gar nicht erst, die Tat abzustreiten.
Weitere 80 Sozialstunden
„Wenn Sie erwachsen sind, gehen Sie für so etwas in den Knast“, redete Richter Becker dem Angeklagten ins Gewissen. „Wir müssen etwas tun, damit sich etwas ändert“, sagte er. Weil er ohne Führerschein mit einem Roller gefahren war, muss der 19-Jährige noch Sozialstunden ableisten.
Richter Becker verhängte weitere 80 Sozialstunden für die kommenden vier Monate. Außerdem soll ein professioneller Berater dem jungen Mann in den nächsten sechs Monaten auf die Sprünge helfen. „Ich kann ihnen hier keinen Job besorgen. Ich habe die Aufgabe, sie zu bestrafen“, erklärte Becker.