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Vor Gericht wegen versuchten TotschlagsSenior schoss auf Einbrecher in Ruppichteroth

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In Ruppichteroth-Stranzenbach hat ein 74-Jähriger, vermutlich aus der Prepper-Szene, einen 24-Jährigen niedergeschossen und mit einem Gewehr auf ihn eingeschlagen.

In Ruppichteroth-Stranzenbach hat ein 74-Jähriger, vermutlich aus der Prepper-Szene, einen 24-Jährigen niedergeschossen und mit einem Gewehr auf ihn eingeschlagen. 

Nach dem Einbruch in einen Wohnwagen schoss ein 75-Jähriger zehnmal auf einen flüchtenden 24-Jährigen – nun steht der Senior vor Gericht.

Vor dem Bonner Landgericht hat am Mittwochmorgen mit einstündiger Verspätung der Prozess um Schüsse nach einem Wohnwageneinbruch in Ruppichteroth-Stranzenbach begonnen. Einem 75-jährigen Mann wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einer halbautomatischen Waffe insgesamt zehnmal auf einen Einbrecher gefeuert zu haben, den er auf frischer Tat erwischt hatte.

Zwei Projektile trafen das Opfer in den Rücken; eines davon verfehlte die Wirbelsäule nur knapp, das andere durchschlug die Lunge. Der Senior muss sich nun wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.

Zahlreiche Waffen in Wohnung des Angeklagten in Much sichergestellt

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 74-Jährige am 20. Februar dieses Jahres binnen einer Minute insgesamt zehnmal auf den 24-jährigen Einbrecher feuerte, als der polizeibekannte mutmaßliche Dieb bereits die Flucht angetreten hatte. Die klägliche Beute soll aus einem Karton mit zwei Flaschen alkoholischer Getränke bestanden haben, die der junge Mann auf der Flucht wieder fallen ließ.

Die Anklage geht davon aus, dass der Senior den mutmaßlichen Einbrecher mit seinem Geländewagen weiter verfolgte und ihm am Ende einer Wiese den Weg abschnitt. Er soll dann immer wieder mit seiner Waffe gegen den Kopf und Körper des bereits am Boden Liegenden geschlagen haben. Erst als sich Zeugen näherten, soll der Senior von dem jungen Mann abgelassen haben.

Ich habe richtig auf der Lauer gelegen.
Der Angeklate in einer Erklärung

Der mittlerweile 75-Jährige verfolgte regungslos die Anklageverlesung. Sein Mandant werde sich zu den Vorwürfen äußern, erwiderte Strafverteidiger Carsten Rubarth auf die entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Alexandra Brüggemann. Zum Verfahrensauftakt in Form einer von ihm verlesenen Erklärung und am nächsten Verhandlungstag auch gern persönlich und mit Rückfragen zu Tat und Vita.

Angeklagter äußert, er habe nach Schüssen nicht bemerkt, dass der Flüchtende verletzt war

Sein Mandant habe sich niemals vorstellen können, dass er zu solch einer Reaktion fähig sei, begann der Anwalt: „Ich bin völlig unter Dampf los“, hieß es in der Erklärung. Die Tat habe eine Vorgeschichte; das Gelände mit dem Wohnwagen sei nicht zum ersten Mal Schauplatz eines Einbruchs gewesen. Daher habe der Angeklagte sich eine Wildkamera besorgt und diese mit einer App auf seinem Handy verbunden. „Ich habe richtig auf der Lauer gelegen“, hieß es weiter in der Erklärung.

Als die App dann endlich an jenem Wintertag um kurz nach 14 Uhr Alarm geschlagen habe, sei er sofort zu dem Grundstück gefahren. Die Waffe habe nach einem Einbruch in seine Privatwohnung griffbereit auf seinem Nachttisch gelegen. Vor Ort habe er dann auf die Beine des ertappten Einbrechers geschossen – dass dieser dabei verletzt worden sei, habe er nicht bemerkt. Die Schläge nach der kurzen Verfolgung mit dem Wagen habe er dem Mann nur aus Angst davor verpasst, dass dieser fliehen könnte. „Erst als Leute kamen, wurde mir bewusst, dass ich ihn verletzt hatte“, schloss Rubarth die Erklärung im Namen seines Mandanten.

Im Nachgang zu seiner Verhaftung hatte die Polizei allerdings noch zahlreiche weitere Waffen, Munition und Zubehör auf dem Grundstück, im Wagen des Angeklagten sowie in dessen Wohnung in Much sichergestellt. Das meiste davon habe er von dem mittlerweile gestorbenen Vorsitzenden eines Schützenvereins bekommen, ließ sich der Angeklagte zitieren. Dass das nicht legal gewesen sei, sei ihm aber schon bewusst gewesen.

Das Schwurgericht will bis Ende des Monats ein Urteil verkünden.