10.000 Euro wollte die Künstlerin für das zerstörte Kunstwerk aus Eierschalen haben. Doch die Versicherung bot nur 1800 Euro an.
Beim Fotografieren zerstört87-Jähriger lässt Straußenei-Kunstwerk fallen – Eitorferin fordert 7000 Euro

Wegen eines zerstörten Kunstwerks klagte eine Eitorferin auf Schadensersatz. (Symbolbild)
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Die Zerbrechlichkeit noch zerbrechlicher zu gestalten, ohne dass sie zerbricht. Das ist das Motto der Eitorfer Künstlerin Angelika Schledz und dieser Spruch ist auch an prominenter Stelle auf Schledz’ Homepage zu lesen.
Am Mittwoch vor Vatertag saß die Diplom-Ingenieurin im Ruhestand nun in einem Gerichtssaal des Bonner Landgerichts, weil doch etwas zerbrochen war: Im Vorfeld einer Kunstausstellung in Erkrath hatte ein 87-Jähriger das fragile, aus einem Straußenei gefräste Werk „Zahn in Zahn“ beim Fotografieren versehentlich von seinem Sockel geschubst und damit unwiederbringlich zerstört.
Künstlerin verklagt 87-Jährigen wegen zerstörtem Kunstwerk
Mit der von der Versicherung angebotenen Summe von 1800 Euro mochte sich die Künstlerin aber nicht abfinden und so verklagte sie den alten Herrn auf die Zahlung weiterer 7000 Euro. Ein Sachverständiger habe ihr gesagt, dass sie das Werk problemlos für 10.000 Euro hätte anbieten können.
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Problemlos gestaltete sich der Gütetermin vor der 2. Zivilkammer allerdings nicht für die klagende Künstlerin: Denn die Bewertung von Kunst ist offenbar nicht ganz trivial. Jedenfalls sei die in das Werk gesteckte Arbeitszeit kein Kriterium, das vor Gericht zähle, ließ Zivilrichterin Margret Dichter die Klägerin wissen.
Künstlerin aus Eitorf hat bisher keines ihrer Werke verkauft
„Bei der Frage, ob man die aufgewendeten Stunden einbeziehen kann, bin ich skeptisch“, legte sie ihre vorläufige Rechtsauffassung dar. Man bewerte ein Gemälde von Gerhard Richter ja auch nicht nach der auf das Malen verwendeten Zeit.
Vielmehr gehe es um den Marktwert und der sei im vorliegenden Fall leider nur schwer zu ermitteln. Die Künstlerin hat nämlich nach eigenem Bekunden noch keines der arbeitsintensiven, filigranen Werke veräußert. Verkauft habe sie bislang nur einfacheres Kunsthandwerk auf speziellen Märkten und dabei habe sie Preise von maximal ein paar hundert Euro erzielt, sagte sie vor Gericht.

Das gefräste Straußenei einer Eitorfer Künstlerin guing bei einerr Ausstellung zu Bruch. Nun klagte sie auf Schadensersatz.
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Der Beklagte gab sich vor Gericht zerknirscht, sah aber beim Veranstalter beziehungsweise der Künstlerin eine Mitschuld für den Eiersturz: Er habe die Stele, auf der das Kunstwerk präsentiert worden sei, nur ganz sacht mit dem Rücken touchiert. Wenn es denn so wertvoll gewesen sei, hätte man ja auch für eine standfestere Unterlage sorgen können, sagte er.
Parteien konnten sich nicht auf Vergleich einigen
Für das zerstörte Werk waren allerdings ursprünglich auch keine 10.000, sondern nur 3800 Euro veranschlagt worden. Erst nach dem Sturz sei ihr von mehreren Fachleuten gesagt worden, dass ihre Kunst mehr wert sei, erwiderte die Klägerin. Wie viel genau möchte nun ihr Anwalt von einem unabhängigen Gutachter ermitteln lassen, den das Gericht nach dem Willen seiner Mandantin mit der Wertermittlung beauftragen soll.
Ein solches Gutachten existiere doch bereits, erwiderte der Anwalt des beklagten 87-Jährigen. Die private Haftpflichtversicherung seines Mandanten habe das in Auftrag gegeben und auf dieser Expertise beruhe doch die gezahlte Entschädigung von 1800 Euro. Da sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten – die Richterin stellte eine Summe von 2500 Euro in den Raum – will die Kammer nun Mitte Juni eine Entscheidung verkünden: Das könnte die Beauftragung des gewünschten weiteren Gutachters sein – aber auch ein Urteil.