Baustopp in WindeckVerwaltungsgericht Köln bestätigt vorläufiges Aus für Wohnhaus
Windeck – Es bleibt beim Baustopp. Das Verwaltungsgericht Köln hat sich erneut mit einem Wohnhaus befasst, das in Dreisel entstehen soll. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte im Juli gegen den Baubescheid geklagt.
„Die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Baugenehmigung sei mit großer Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig“, gibt der Sprecher des BUND, Achim Baumgartner die vorläufige Entscheidung des Gerichts wieder, das damit seinen „Hängebeschluss“ von Anfang August bestätigt habe. Laut BUND liegt das betreffende Grundstück im Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an der Grenze zum Fauna-Flora-Habitat „Wiesen bei Dreisel“.
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Eine Abrundungssatzung aus dem Jahr 1984, auf die sich die Kreisverwaltung berufen habe, sei laut Gericht keine geeignete Genehmigungsbasis, da die Vorgaben für eine solche Satzung eng auszulegen seien und in diesem Fall der Bebauungszusammenhang nicht mehr gegeben sei.
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Das Gericht, so teilt Baumgartner mit, habe das Bauvorhaben deshalb als „sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich“ eingestuft, das dort nicht genehmigungsfähig sei. „Der Bau ist mit den Schutzbelangen nicht vereinbar.“