Neues KonzeptStadt Hennef schiebt Wettbüros einen Riegel vor – auch Spielhallen unerwünscht

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Das Bild zeigt die Front einer Spielhalle in der Hennefer Innenstadt.

Eine der vier Spielhallen im Hennefer Zentrum befindet sich zwischen Marktplatz und Busbahnhof.

Mit einem Konzept für Vergnügungsstätten will sich die Stadt Hennef gegen die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen in Geschäftslagen wappnen.

Von oben bis unten verklebte Schaufenster, geschlossene Türen, Verbotsschilder für Minderjährige – Spielhallen gereichen kaum zur Zierde einer Innenstadt, die für Einkaufende und Flaneure attraktiv sein will.

Im Gegenteil gelten sie „häufig als Indikator, teilweise auch als Verursacher eines Trading-Down-Prozesses“, wie es in der Vorlage der Stadtverwaltung für den Planungsausschuss heißt. Der tagt am nächsten Dienstag, 27. Februar, im Rathaus-Turm.

Antragsteller zog Klage gegen Ablehnung eines Wettbüros zurück

Anlass, das Thema Spielhallen anzugehen, gab der Antrag eines Investors, der in einem Hennefer Ladenlokal ein Wettbüro einrichten wollte. Die Stadt sagte mit Verweis auf den betreffenden Bebauungsplan nein. Zwar hat der Antragsteller seine Klage gegen die Ablehnung inzwischen zurückgezogen, doch um in Zukunft rechtlich besser gewappnet zu sein, gab die Stadt ein Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten im Zentralort und in Uckerath in Auftrag.

Im Ergebnis empfiehlt das Kölner Planungsbüro Dr. Jansen, sowohl die City als auch das Subzentrum von Vergnügungsstätten freizuhalten, um negative städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden. In Uckerath sei insbesondere der Pantaleon-Schmitz-Platz als wichtiger Identifikationsort vor einer Mindernutzung der umliegenden Ladenlokale zu schützen.

Die vier vorhandenen Spielhallen im Zentralort solle die Stadt auf ihren Bestandsschutz reduzieren. Da eine Kommune kein generelles Verbot von Vergnügungsstätten verhängen dürfe, schlägt das Büro drei „streng abgegrenzte Bereiche für die ausnahmsweise Zulässigkeit“ vor.

Spielhallen und Wettbüros kämen demnach im Gewerbegebiet an der Reutherstraße und der Bröltalstraße/Emil-Langen-Straße in Frage. Für Uckerath haben die Experten den Bierther Abschnitt der Westerwaldstraße (B8) zwischen den zwei Tankstellen als Trading-Down-unempfindlich ausgemacht.

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