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Überprüfung61-Jähriger missbrauchte Enkelin in Sankt Augustin – Haft könnte verlängert werden

Lesezeit 3 Minuten
Blick auf den Schriftzug „Landgericht“ an der Fassade des Gerichtsgebäudes.

Ein verurteilter 61-Jähriger, der wegen Missbrauchs seiner Enkelin verurteilt worden ist, steht nun erneut vor Gericht. Seine Strafe könnte erhöht werden. (Symbolbild)

Der verurteilte Missbrauchstäter steht erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil auf. Das Strafmaß sei neu zu bemessen.

Ein 61-jähriger Mann, der seine zehnjährige Enkelin zweieinhalb Jahre lang missbraucht hat, ist erneut vor Gericht gelandet. Er war 2023 wegen schwerem sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung eines Kindes und Herstellen von Kinderpornografie zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil war aber wohl zu milde: Denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Bonner Schuldspruch vom 18. Januar 2023 aufgehoben. Dabei gab es keine Kritik an den Feststellungen der Kammer zu den sexuellen Übergriffen, an der Strafzumessung aber sehr wohl.

Die Geschichte von Anfang an: Eine 32-jährige Frau aus Sankt Augustin fand ihre Geburtsurkunde und damit den Namen ihres bis dahin unbekannten Vaters heraus. Sie fand ihn über Facebook und es kam an Weihnachten 2017 zu einem ersten Treffen. Wenig später zog der Vater aus Norddeutschland zu seiner alleinerziehenden Tochter nach Sankt Augustin – als neuer Großvater sozusagen von drei Enkeln, zwei Mädchen und einem Jungen.

Missbrauch in Sankt Augustin: Großvater zu sechs Jahren Haft verurteilt

Doch bald schon nutzte der Großvater das Vertrauen der ältesten Enkelin aus, die ihn sofort mochte und der er bei Hausaufgaben half: Er missbrauchte die Zehnjährige fast zweieinhalb Jahre lang, bis der Fall ans Licht kam. Das Bonner Landgericht verurteilte den damals 60-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung eines Kindes in 15 Fällen sowie Herstellen von Kinderpornos zu sechs Jahren Haft.

Staatsanwaltschaft forderte 2023 mehr als zehn Jahre Haft

Ein Erfolg der Bonner Staatsanwaltschaft, die damals elfeinhalb Jahre Haft für den 60-Jährigen sowie Schmerzensgeld gefordert hatte und in Revision gegangen war; auch Nebenklage-Vertreterin Dagmar Schorn hielt zwölf Jahre Haft für angemessen.

Die Begründung der Bundesrichter in Karlsruhe: Das heute 14 Jahre alte Mädchen sei durch eine schwere chronische Erkrankung besonders schutzbedürftig gewesen, davon habe der Angeklagte gewusst. Und das sei ihm in der Strafbemessung gesondert zuzurechnen.

Der Angeklagte hatte im ersten Verfahren zunächst die Missbrauchstaten vehement geleugnet, die Vorwürfe seien „frei erfunden“. Die Enkelin habe sich an ihm rächen wollen, weil er ihr mal eine Ohrfeige gegeben habe, versuchte er sich herauszureden. 

Enkelin überzeugt das Gericht mit ihrer Aussage

Erst nachdem die mittlerweile 14-Jährige vor Gericht eine sehr „eindrückliche“ Aussage – sie konnte sich an einige sehr ungewöhnliche Details erinnern – gemacht hatte, hatte er sich zu einem Teilgeständnis durchgerungen: Da sei wohl „was aus dem Ruder gelaufen“, erklärte er achselzuckend.

Die Enkelin selbst, der er wiederholt „Schweigegeld“ zugesteckt hatte, war eines Tages mit dem „Geheimnis“ zu ihrer Mutter gegangen. Die heute 38-Jährige war umgehend mit ihrer Tochter zur Polizei gefahren, um ihren Vater anzuzeigen.

Die Akte liegt jetzt bei der 8. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, um die Frage des Strafmaßes in einem zweiten Verfahren zu überprüfen. Um die besondere Schutzbedürftigkeit des Mädchens festzustellen, haben die Jugendrichter eigens eine psychiatrische Gutachterin einbestellt, die über die Erkrankung Auskunft geben soll.

In der kommenden Woche wird der Prozess fortgesetzt.