Der 35-Jährige war zuvor schon wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden.
Psychiatrisches GutachtenMehrfach verurteilter Gewalttäter aus Sankt Augustin wieder vor Gericht

Blick auf das Landgericht in Bonn.
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Derzeit muss sich ein 35-jähriger Mann aus Sankt Augustin wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten.
Staatsanwaltschaft Bonn: Vorwürfe des zweiten Übergriffs auf Partnerin
Wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen, dann wäre die Tat bereits der zweite Übergriff auf eine Partnerin, dessen sich der 35-Jährige schuldig gemacht hätte: Er war nämlich am 31. Oktober 2019 wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Bis zu der rechtskräftigen Freiheitsstrafe hatte die Justiz mit einigen Hürden zu kämpfen gehabt: Ein erstes Urteil des Bonner Landgerichts vom 8. Juni 2018 war nämlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe kassiert worden. Damals war der Mann zu siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.
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Im zweiten Anlauf hatte das Urteil dann Bestand. Der Sankt Augustiner wurde am 31. Oktober 2019 zu sechs Jahren Haft verurteilt, die er auch absaß. Dass er bereits am 17. November vergangenen Jahres wieder auf freien Fuß kam, liegt an der vor dem Urteil abgesessenen Untersuchungshaft.
Haus des Vergewaltigungsopfers besucht
Ob der Mann besonders gefährlich ist, soll nun ein psychiatrisches Gutachten zeigen, dass das Gericht im aktuellen Verfahren in Auftrag gegeben hat. Gerade einmal ein paar Tage nach seiner Entlassung besuchte er nämlich das Haus des Vergewaltigungsopfers. Und dies, obwohl das Gericht mit dem Urteil auch ein dauerhaftes Kontaktverbot zu der jungen Frau ausgesprochen hatte.
Er sei plötzlich vor dem Haus aufgetaucht, sie habe ihn aber weggeschickt, sagte die Mutter der jungen Frau als Zeugin dem Gericht trocken. Später habe er noch einmal angerufen, aber sie habe auch diesen Kontaktversuch erfolgreich abgewehrt, so die 74-Jährige.
Mit der Küchenschere bedroht
Wieder einige Tage später, am 23. November vergangenen Jahres, soll der Angeklagte dann eine andere Frau beschimpft und geschlagen haben, mit der ihn wohl seit vielen Jahren eine schwierige Beziehung verband und bei der er offenbar Unterschlupf gefunden hatte. Er werde sie umbringen, wenn sie nicht aufhöre, zu schreien.
Als die Frau zwei Stunden später heimlich Hilfe alarmieren wollte, soll er sie dann mit einer Küchenschere bedroht haben. Laut Anklage flüchtete das Opfer ins Badezimmer und verschanzte sich dort. Daraufhin soll er versucht haben, die Badezimmertür einzutreten.
Vor Gericht gab der Angeklagte seine Version des Geschehens wieder, die sich von der Anklage insbesondere durch eine abweichende Vorgeschichte unterschied: Die Frau habe ihn zuerst mit der Schere bedroht. Das Gericht will nun bis Anfang Juli ein Urteil verkünden.