Opfer war in den jüngeren Bruder verliebt. Täter wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft sowie Schmerzensgeld verurteilt.
DNA-Spuren gesichert27-Jähriger Troisdorfer wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt

Das Bonner Landgericht verurteilte den Troisdorfer, der die Tat bis zuletzt bestritt.
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Was für den Abend des 6. Juli 2023 in einer Spicher Wohnung als entspanntes Treffen verabredet worden war, wurde für eine 15-Jährigen zu einem schrecklichen Erlebnis. Laut Anklage sollen zwei Brüder die Verliebtheit einer 15-Jährigen in den Jüngeren ausgenutzt haben. Der Jüngere bot der Schülerin aus einer muslimischen Familie an, sich bei seinem Bruder in Troisdorf zu treffen, da man dort sturmfreie Bude habe. Das Mädchen ließ sich darauf ein und wurde per Telefon zum späteren Tatort dirigiert: Hier traf sie nicht nur den von ihr Angebeteten, sondern auch dessen zwei Jahre älteren Bruder an.
Bereit standen Wodka sowie Chips; ein Trink-Ratespiel wurde gespielt. „12 Becher“, wahrscheinlich waren es 12 Schlucke, soll sie dabei getrunken haben, bis sie ein wenig das Gleichgewicht verlor. Im Anschluss kam es zum einvernehmlichen Sex mit dem Jüngeren. Kurz nachdem er das Schlafzimmer verlassen hatte und sie noch im Bett lag, tauchte der 27-Jährige auf, drehte sie laut Anklage auf den Bauch, fixierte und vergewaltigte sie. Die 8. Große Strafkammer ist davon überzeugt, dass es diese Nacht und den sexuellen Übergriff, so wie das Mädchen es später geschildert hat, gegeben hat.
Vergewaltigung in Troisdorf: Der Verurteilte behauptete, der Sex sei einvernehmlich gewesen
Das Bonner Landgericht hat den 27-Jährigen jetzt wegen Vergewaltigung zu zwei Jahre und zehn Monaten Haft verurteilt. Darüber hinaus muss er der jungen Frau 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte selbst hatte bis zum Schluss eine Gewalttat bestritten. Zum Prozessauftakt hatte er noch beteuert, er kenne das Mädchen gar nicht. Eine - laut Urteil - mehr als „dumme Einlassung“, weil an entscheidender Stelle bei der Frau eine DNA-Spur von ihm gesichert worden war. Daraufhin behauptete der Angeklagte bis zum Prozessende, der Sex mit der 15-Jährigen sei einvernehmlich gewesen. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
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„Dass die Geschädigte sich die Geschichte ausgedacht hat, das schließen wir aus“, so die Vorsitzende Anja Johansson in der Urteilsbegründung. Denn die 15-Jährige, die sich in ihrer Not später ihrer Schwester anvertraut hatte und von ihr zum Arzt gebracht wurde, hatte - von Medizinern dokumentiert - über den gesamten Körper Verletzungen und Hämatome. Auch solche, die sie sich sicher „nicht selbst beibringen“ konnte, beispielsweise Blutungen in den Kniekehlen, auf die sich der Täter beim Sex positioniert hatte.
Die Schilderungen des Mädchens, so Johansson weiter, seien mehr als authentisch, auch, dass sie verzweifelt nach dem jüngeren Bruder gerufen habe. Obwohl der sich nebenan aufhielt, sei er erst mit einiger Verzögerung ins Schlafzimmer gekommen. Nach der Entdeckung wollte er von der 15-Jährigen nichts mehr wissen, angeblich, weil sie „es ja mit jedem trieb“.
Eltern riefen die Polizei, als die 15-Jährige drohte, sich umzubringen
Das Opfer hatte neben der Schwester auch ihrer Mutter von der Tat berichtet, aber aus Angst vor dem strengen Vater wurde zunächst keine Strafanzeige erstattet. So fuhr sie erst mal mit den Eltern in den Urlaub. Als ihr nach der Rückkehr verboten wurde, abends auszugehen, eskalierte der Streit mit den Eltern: Die junge Frau nahm ein Messer und drohte, sich umzubringen. Die Polizei wurde alarmiert. Um den Ordnungshütern zu erklären, warum ihre Tochter so „seltsam“ sei, erzählte die Mutter von der Vergewaltigung.
„Ich bin froh“, so Nebenklagevertreter Björn Seelbach nach dem Urteil, „dass so ein komplexer, sensibler Fall vor dem Landgericht stattgefunden hat.“ Denn die Anklage war zunächst ans Amtsgericht gegangen. Wiederholt habe er sich dafür eingesetzt, dass der Fall gleich vor einer großen Kammer verhandelt wird. Denn für die heute 17-Jährige wäre er ein weiteres Verfahren in der Berufungsinstanz kaum auszuhalten. Und dass der Angeklagte in Revision gehen wird, das steht nach diesem Urteil vermutlich außer Frage.