ProzessTroisdorfer Familienvater muss nach Gewaltausbrüchen in die Psychiatrie

Lesezeit 2 Minuten
Eine Außenaufnahme des Landgerichts in Bonn im Dezember 2022.

Am Bonner Landgericht wurde ein Familienvater aus Troisdorf nicht zu Haft verurteilt, sondern in die Psychiatrie eingewiesen.

Wegen eines Gewaltausbruchs stand ein Familienvater aus Troisdorf vor Gericht. Der psychisch kranke Mann war in mehrere Gewalttaten verwickelt.

„Bis ins Alter von 42 Jahren war er ein völlig unauffälliger Familienvater, der seinem Beruf nachging und sich liebevoll um seine beiden Töchter kümmerte“, stellte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung heraus. Nun hat die 3. Große Strafkammer am Bonner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des heute 47-jährigen Troisdorfers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Angeklagte hatte zwischen 15. Mai und 12. Juni des vergangenen Jahres mehrere Straftaten begangen. Mangels Schuldfähigkeit sprach das Gericht ihn frei. Stattdessen ordnete das Gericht die psychiatrische Einweisung an, nachdem ein Sachverständiger dargelegt hatte, dass der Mann an einer anhaltenden wahnhaften Störung mit Verfolgungsideen leide.

Angeklagter Familienvater: Angriff mit Baseball-Schläger

Erste Anzeichen der Erkrankung zeigten sich bei einer Familienfeier im Jahr 2016: Damals ließ er seine Frau erstmals wissen, dass er sich von allen beobachtet fühle. Seit 2017 richtete sich der Argwohn des 47-Jährigen zunehmend gegen den Mann einer Cousine, der am 12. Juni 2022 schließlich Opfer eines Gewaltausbruchs wurde.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn

Auf Videoaufnahmen einer Überwachungskamera und eines Handys konnten die Prozessbeteiligten dramatische Szenen verfolgen: Zu sehen ist, wie der Angeklagte mit einem Baseballschläger auf die beiden vor dem Wohnhaus der Familie geparkten Autos einschlug. Auch auf den Hausherren ging er los, als dieser von einem Spaziergang mit seinem Hund nach Hause zurückkehrte. 

Zuvor hatte der Angreifer an der Tür der Familie geklingelt und die zwölfjährige Tochter in helle Aufregung versetzt. Nachbarn benachrichtigten die Ehefrau des Opfers, die herbeieilte und der es schließlich gelang, den wütenden Mann zum Rückzug zu bewegen. Im Zeugenstand beschrieb sie das enge Verhältnis, das der Angeklagte und seine Familie früher zu ihrer Familie gepflegt hatten. „Er war mein Lieblingscousin“, sagte sie sichtlich bewegt.

Auch habe man vor Jahren gegenseitig die Patenschaften für die Kinder übernommen. Die Krankheit hat auch die Familie des Angeklagten zerrissen; anfangs versuchte seine Frau, ihn zu einer erfolgversprechenden Therapie zu überreden, die er aber mangels Krankheitseinsicht aufgab. In der Zeit vor seiner Verhaftung lebte der Mann getrennt von Frau und Töchtern.

Der abendliche Überfall war aber nur der dramatischste Teil einer Serie von Gewalttaten: Am 15. Mai geriet er offenbar über die Tatsache, dass seine EC-Karte weder in einem Taxi noch am Geldautomaten funktionierte, derart in Rage, dass er unbeteiligte Zeugen angriff und verletzte. In der Nacht von 21. auf 22. Mai des vorigen Jahres richtete sich ein weiterer Gewaltausbruch nach einer Hochzeitsfeier gegen seine eigene, neun Jahre jüngere Schwester.

Rundschau abonnieren