HaftstrafeSerientäterin stiehlt in Troisdorf einer 97-Jährigen ihre Bankkarte

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Das Bild zeigt das Hauptportal des Bonner Landgerichts.

Am Bonner Landgericht fand der Prozess statt.

Mit sieben Jahren wurde die Angeklagte zum ersten Mal zum Stehlen auf die Straße geschickt.

„Mit sieben Jahren wurde sie von ihrer Familie zum ersten Mal zum Stehlen auf die Straße geschickt“, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Gelber. Vor dem Bonner Landgericht wurde die mittlerweile 40-Jährige nun zu ihrer ersten längeren Freiheitsstrafe verurteilt.

Für fünfeinhalb Jahre muss die bosnische Staatsbürgerin, die als Baby mit ihren Eltern nach Deutschland kam, ins Gefängnis. Die Richter der 3. Großen Strafkammer befanden sie des Diebstahls in neun Fällen sowie mehrerer Betrugstaten für schuldig. Außerdem muss sie 72.665 Euro – zum Teil gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern – zurückzahlen.

Angeklagte verdiente sich in der Familie mit Diebstählen Respekt

Eine richtige Schule hat die Verurteilte nie besucht, skizzierte die Richterin die Vita der 40-Jährigen in der Urteilsbegründung. Anerkennung in der Familie habe sich das Kind hingegen schnell durch besondere Geschicklichkeit bei Diebstählen verdient.

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Ihr Großvater sei der Meinung gewesen, dass Mädchen keine Schule besuchen sollten, und habe es geschafft, seine Enkelin von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Auf der inoffiziellen „Roma-Schule“, die sie durchlaufen habe, sei die deutsche Sprache kein Thema gewesen und so könne die Frau bis heute weder lesen noch schreiben.

Die kriminelle Masche der Verurteilten bestand darin, so lange neben einem Geldautomaten zu warten, bis sie die Geheimzahl eines Bankkunden beim Abheben ausgespäht hatte. In manchen Fällen spionierte sie die PIN auch aus, während die Beobachteten ihre Karten an der Kasse einsetzten. Dann folgte sie den Opfern und stahl bei passender Gelegenheit deren Brieftaschen, um die Karten mit den ihr nun bekannten Nummern selber zu nutzen.

Tat in der Troisdorfer Innenstadt: Das älteste Opfer war 96 Jahre alt

Die nun verurteilten Taten beging die vielfach und einschlägig vorbestrafte Frau, während sie gegen eine im Sommer 2018 ausgesprochene, gut anderthalbjährige Haftstrafe in Revision gegangen war. Um das Entdeckungsrisiko zu reduzieren, habe sie sich vornehmlich betagte Opfer ausgesucht, so die Richterin.

Das älteste Opfer war auch das erste der Serie: Am 9. August 2019 beobachtete sie, wie eine 96-jährige Seniorin in der Troisdorfer Innenstadt 20.000 Euro an einem Geldautomaten abhob. Sie verfolgte die Frau bis in die Filiale eines Textildiscounters, wo sie dann den Umschlag mit dem Geld aus der Tasche der Rentnerin stahl.

Die weiteren Taten beging die geständige Angeklagte danach in der Zeit bis zum Januar 2023 vornehmlich in Bonn. Mit dem erbeuteten Geld habe sie nach eigenem Bekunden nicht nur die Sozialhilfe für ihre vier Kinder aufgebessert. Auch zahlreiche Luxusgegenstände und eine Brust-OP habe sie so finanziert.

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