Gericht entscheidetUrteil verschärft Verbot von Blitzer-Apps im Straßenverkehr

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Die Kamera einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung während einer Verkehrskontrolle.

Apps, die die Standorte für Blitzer angeben, sind künftig auch für Beifahrer strafbar. Für Fahrer sind sie bereits seit Längerem verboten.

Blitzer-Apps sind bei vielen Autofahrern beliebt, aber strafbar. Ein Gerichtsurteil weitet das Verbot jetzt aus.

Ein neues Gerichtsurteil hat das Verbot von Blitzer-Apps verschärft. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe dürfen die bei Autofahrern beliebten Apps auch nicht von Beifahrern genutzt werden. Zuvor hatte ein Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg geklagt. 

Der 64 Jahre alte Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis war wegen einer Ordnungswidrigkeit zu 100 Euro Geldbuße verurteilt worden. Zwar erkannte das Gericht an, dass die Beifahrerin die Blitzer-App auf ihrem Handy geöffnet hatte, der Fahrer soll die App aber genutzt haben. Das Handy hatten die Beamten bei der Polizeikontrolle in der Mittelkonsole des Wagens gefunden.

Blitzer-Apps: Gerichtsurteil verschärft Verbot in Deutschland

Der 64-Jährige hatte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingereicht, diese wurde aber abgewiesen. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur Fahrern die Nutzung von Blitzer-Apps, heißt es in der Urteilsbegründung. Es sei auch verboten, wenn die Beifahrerin oder der Beifahrer die Blitzer-App mit Einverständnis des Fahrers öffne.

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Die Entscheidung ist damit rechtens – und hat Folgen für die generelle Nutzung von Blitzer-Apps: So könnten auch in anderen Fällen Beifahrer mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie bei der Nutzung einer Blitzer-App erwischt werden. Theoretisch hat der verurteilte Mann aber die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung vorzugehen.

Blitzer-Apps in Deutschland illegal – Punkt in Flensburg droht

Blitzer-Apps sind in Deutschland generell nicht legal, wenn sie im Straßenverkehr verwendet werden. Die Straßenverkehrsordnung wurde angesichts des vermehrten Aufkommens der Apps im Jahr 2019 extra angepasst.

Bereits zuvor hatte es allerdings Gerichtsurteile gegeben, die die Nutzung untersagt haben. Neben einer Geldstrafe kann die Nutzung von Blitzer-Apps auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden. (shh)

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