Explodierende KostenDarf der Vermieter das warmes Wasser abstellen?

Lesezeit 3 Minuten
Warmes Wasser könnte angesichts hoher Gaspreise zum Politikum werden.

Warmes Wasser könnte angesichts hoher Gaspreise zum Politikum werden.

Berlin – Eine Wohnungsgenossenschaft darf aus Sicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ihren Mietern nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. „Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig“, sagte Geywitz der Funke-Mediengruppe. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen, und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet. Kritik daran wurde unter anderem in der sächsischen Landespolitik laut, aber auch von anderer Seite. Der Deutsche Mieterbund etwa wies darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei.

Falk Kühn-Meisegeier, Vorstand der WG Dippoldiswalde, rechnet dagegen nicht mit einer Klagewelle der Mieter. „Die Leute sind schon viel weiter als die Politik in Berlin“, sagte er. Die Mieter seien vorher über den Schritt informiert worden und hätten großes Verständnis signalisiert. Er sei froh, eine Debatte angestoßen zu haben, auch wenn das Unternehmen nun beschimpft werde.

Genossenschaften mit Besonderheiten

Auch der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber den Funke-Medien mit der Besonderheit einer Genossenschaft: „Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) sieht wegen enorm gestiegener Energiepreise zudem den Bund in der Pflicht. „Wir brauchen jetzt schnell wirkende staatliche Maßnahmen, die unmittelbar bei den Wohnungsunternehmen und deren Mitgliedern und Mietern ankommen“, sagte VSWG-Chefin Mirjam Philipp am Mittwoch. Sie forderte eine zeitlich beschränkte prozentuale Begrenzung für Heiz- und Warmwasserkosten, die sich an der Kaltmiete orientiert. So ließen sich soziale Unterschiede der Einkommenssituationen direkt berücksichtigten. „Aktuell haben die meisten sächsischen Wohnungsgenossenschaften Festpreisvereinbarungen für Erdgas mit Preisen zwischen 1,5 und 5 Cent netto pro Kilowattstunde“, so die VSWG-Chefin. „Mit Wegfall der Festpreisbindung würde der Preis auf 15 Cent netto und mehr steigen.“

NRW bereitet einen Schutzschirm für Stadtwerke vor

Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet angesichts der drohenden Gasknappheit und steigender Energiepreise einen Schutzschirm für NRW-Stadtwerke vor. Der Rettungsschirm solle sich eng anlehnen an das Prinzip des milliardenhohen Corona-Schutzschirms des Landes für die öffentliche Infrastruktur, sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch vor Journalisten. Bei den Stadtwerken gebe es „einen Fall, wo wir bereits aktiv sind“, hatte Scharrenbach zuvor der „Rheinischen Post“ gesagt. Um welches Stadtwerk es sich handelt, sagte sie nicht. Stadtwerke, die nicht über die Börse handelten, seien nicht über die Maßnahmen der Bundesregierung abgesichert. Deswegen wolle das Land mögliche Schieflagen im Interesse der Versorgungssicherheit abwenden. Derzeit liefen „diverse Prüfungen“.

Die Stadt Hilden kündigte unterdessen an, in acht Schulen und neun Turnhallen die Warmwasseraufbereitungsanlagen bis Ende September abzustellen.So könne der Gasverbrauch erheblich reduziert werden. (dpa)

Rundschau abonnieren