Bonn – Das Vergleichsportal Check24 berichtet von einem Allzeithoch bei den Gaspreisen in der Grundversorgung: Von 715 Gasgrundversorgern haben 395 die Preise zum 1. Januar erhöht, und das im Schnitt um 6,5 Prozent, betroffen seien rund zwei Millionen Haushalte. Während die Versorger bei der Ökostrom-Umlage gesetzlich verpflichtet sind, sie gegenüber den Kunden auszuweisen, ist das bei der neuen CO2-Abgabe nicht der Fall, wie die Bundesnetzagentur in Bonn erklärt.
„Es ist wahrscheinlich, dass die CO2-Abgabe eingepreist wurde“, sagt Florian Stark von Check24. Bei der EVM war das auf jeden Fal l so, wie Pressesprecherin Eva Lindner bestätigte. „Wir haben die CO2-Abgabe voll an die Kunden weitergegeben“, sagte sie. Dies sei den Kunden auch so mitgeteilt worden. Bei der Rhenag, die rechtsrheinisch den Rhein-Sieg-Kreis beliefert, heißt es, die Kosten durch die Abgabe seien „nur in Teilen weitergegeben“ worden.
Die Rheinenergie in Köln hat die Gaspreise zum 1. Januar nicht erhöht, wie ein Sprecher mitteilte. Florian Stark von Check24 rechnet aber damit, dass die nächsten Erhöhungen den Kunden in diesen Tagen bekanntgegeben werden. Das bedeutete, dass die nächste Preiserhöhungsrunde am 1. März stattfände. Gesondert aufgeführt werden muss die CO2-Abgabe aber nicht, wie die Verbraucherzentrale erläutert.
Gesetzlich verpflichtet ist der Versorger demnach nur, die Kosten für Netzentgelt, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe darzustellen. Geregelt sei dies im Energiewirtschaftsgesetz. Doch die Unternehmen halten das ganz unterschi edlich: „Wir erwähnen die CO2-Abgabe in der Fußnote der Rechnung“, heißt es bei der Rhein¬energie. Und die Rhenag weist sie sogar pro Kilowattstunde Gas aus, sagt Pressesprecher Detlev Albert.Die Bundesnetzagentur erläutert dazu, dass die Unternehmen unterschiedliche Preisanpassungsklauseln haben: In normalen Klauseln könne der Energielieferant die Preise nach eigenem Ermessen ändern. Im Fall sogenannter separierter Klauseln würden Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen eins zu eins an die Kunden weitergegeben.Christina Wallraf, Referentin Energiemarkt von der Verbraucherzentrale, vermutet, dass die Mehrheit der Versorger künftig eher nicht die CO2-Abgabe in den Rechnungen extra ausweisen wird. „Da Rechnungen möglichst übersichtlich bleiben sollten, ist fraglich, ob die Ausweisung des CO2-Preises sinnvoll ist“, erklärt Wallraf.
Möglicherweise kommt es aber noch. Denn die Debatte, ob sich Ve rmieter und Mieter die CO2-Kosten teilen sollen, hält an. Für Geringverdiener reichen die Entlastungen, die es über die neue Mobilitätspauschale und das erhöhte Wohngeld gibt, aus Sicht von Wallraf nicht aus. „Damit der CO2-Preis keine soziale Sprengkraft entwickelt, ist es wichtig, dass Vermieter, die schlecht sanierte Wohnungen vermieten, einen Großteil des CO2-Preises übernehmen“, fordert sie.

