Die Bezeichnung Sündenbock geht auf das Alte Testament und den jüdischen Glauben zurück. „Eine Geschichte dazu steht in Leviticus 16 im Rahmen der Gesetze für den großen Versöhnungstag. Sie lautet verkürzt, dass die Missetaten und Übertretungen der Israeliten ausgesprochen und durch das Auflegen der Hände auf einen Ziegenbock stellvertretend übertragen werden, der dann in die Wüste geschickt wird - und mit ihm auch die Sünden”, erklärt Annette Lentze, Referentin der Deutschen Gesellschaft für Supervision in Köln und Theologin.
„In jedem sozialen System - ob im Betrieb oder in der Familie - gibt es Spannungen darüber, ob ein Ziel gelingt”, sagt Prof. Jochen Schweizer-Rothers, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF). Wo es keine Gelassenheit im Umgang mit Fehlern gibt, ein hoher Erfolgsdruck und ein personalisierendes Denken herrscht, werden Menschen leicht zum Sündenbock gemacht.
Sammeln Sie Beweise, sonst steht schnell Wort gegen Wort. Dokumentieren Sie die einzelnen Vorfälle detailliert mit Ort, Datum und möglichen Zeugen. Notieren Sie dabei den möglichst genauen Wortlaut der Täter.
Auch wenn der Leidensdruck nicht übermäßig hoch ist und es Ihnen noch verhältnismäßig gut mit der Situation geht: Schließen Sie sich einer Selbsthilfegruppe an! Leiden Sie bereits stark unter dem Mobbing (Symptome sind u.a. Schlafstörungen, Gereiztheit, Depressionen und Konzentrationsschwäche), sollten Sie umgehend professionelle Hilfe suchen.
Gehen Sie zu einem Psychotherapeuten und holen Sie zudem auch rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt ein. Weitere Anlaufstellen sind etwa der Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied oder besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie auch auf rechtliche und finanzielle Unterstützung im Prozess hoffen.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das heißt, der Rechtsanwalt bekommt sein Geld vom Staat. Allerdings kann dies möglicherweise später zurückgefordert werden. Besprechen Sie dies mit Ihrem Anwalt.
Wollen Sie Ihren Job trotz allem behalten oder lieber den Arbeitsplatz wechseln? Ein Anwalt kann bei der Entscheidung helfen. In der Regel empfiehlt sich eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, da so beispielsweise noch Anspruch auf eine Abfindung besteht und die Arbeitsagentur keine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld verhängen kann.
Mithilfe des Anwalts kann man mit dem Arbeitgeber die Bedingungen der Kündigung aushandeln, zum Beispiel eine Freistellung zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Auflösungsvertrag ist nicht vorteilhaft, denn er hat ebenfalls eine Sperre der Arbeitsagentur zur Folge.
Besonders anfällig für das Phänomen seien mittlere Führungskräfte. Sie seien in einer Sandwich-Position, müssten den Mitarbeitern oft Entscheidungen der Chefs mitteilen, die sie vielleicht gar nicht selbst gut finden. „Auch werden sie häufig für strukturelle Rahmenbedingungen verantwortlich gemacht, die sie nicht verantworten, etwa ein niedriger Personalschlüssel, ein zu hoch angesetztes Betriebsergebnis.” Nicht alles ist demnach eine Frage des Charakters und der eigenen Persönlichkeit. „Wer zum Sündenbock wird, das ist sehr abhängig vom Kontext”, sagt Schweitzer-Rothers.
Doch was tun, wenn ich den Schwarzen Peter zugeschoben bekomme? „Werde ich zum Sündenbock gemacht, ist es wichtig, erst einmal gelassen zu bleiben. Reagiere ich wild, aggressiv und erregt, wird das vom Umfeld oft als Bestätigung gesehen”, sagt Schweitzer-Rothers. Gut ist es demnach, seine eigenen Verhaltensmuster bei Kritik zu kennen: „Reagiere ich eher depressiv, „ach, jetzt habe ich wieder versagt”, oder aggressiv „dem werde ich es zeigen!”?” Eine Reaktion in der Mitte sei oft hilfreich. Der Psychologe empfiehlt, um eine Bedenkzeit zu bitten, bevor man sich äußere.
Begangene Fehler auch mal zugeben
Ähnliches rät Ulrich Dehner, Vorstandsmitglied im Bundesverband für Coaching (DBVC) in Osnabrück: „Viele Menschen steigen sofort in die Verteidigung ein, auch wenn sie gar keine Schuld trifft.” Das locke die Angreifer noch mehr. „Überlegen Sie sich, ob Sie eine Teilschuld tragen. Waren Sie etwa zu devot, zu brüsk oder nicht kompromissbereit und haben Fehler gemacht? Dann geben Sie dies zu, das entspannt die Situation oft. Trifft Sie gar keine Schuld, dann weisen sie die Vorwürfe in einem ruhigen Ton zurück.”
Eigentlich sei es nicht schlimm, mal der Sündenbock zu sein, meint Supervisorin Lentze. Das sei etwas Alltägliches. „Menschen werden immer versuchen, von ihren eigenen Schwächen auf andere abzulenken.” Schwierig werde es, wenn die Sündenbockrolle in einem Team immer nur einen Menschen betreffe. „Da kann man nur schwer herauskommen, das ist auf Dauer sehr belastend.” Es sei wichtig zu verstehen: Was ist in der Organisation oder was ist mit dem Team los, dass es jemanden in seinen Reihen zum Sündenbock macht? Welche Teamkonflikte werden an den Sündenbock stellvertretend abgegeben?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, wurde 2006 im Bundestag beschlossen. Mit dem Beschluss wurden vier EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung aus den Jahren 2000 bis 2004 in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt und umgesetzt. Breite Zustimmung erhielt das Gesetz von CDU, SPD und den Grünen. Abgelehnt wurde das AGG von der FDP und der Linkspartei.
Das AGG verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Eine Mehrfachdiskriminierung liegt vor, sobald mehrere Diskriminierungen auf dieselbe Person einwirken. Betroffen können zum Beispiel Frauen sein, die aufgrund ihres muslimischen Glaubens ein Kopftuch tragen.
Die im Antidiskriminierungsgesetz verankerten Rechte sind von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht einklagbar. Beschäftigte können sich in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern auch an den Betriebsrat wenden. Dabei gilt eine Frist von zwei Monaten. Das Opfer muss zunächst selbst beweisen, dass es gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist.
Das AGG gilt natürlich nicht nur für den Bereich Arbeit oder Aus- und Weiterbildung - auch im Sozial- und Gesundheitswesen (zum Beispiel bei verweigerten Versicherungen) können diskriminierte Menschen ihre Ansprüche durchsetzen. Vom Antidiskriminierungsgesetz werden nur Geschäfte erfasst, die generell mit jedermann abgeschlossen werden (etwa Verträge mit Hotels, Gaststätten oder Kaufhäusern). Ausgenommen vom Diskriminierungsschutz ist der gesamte private Lebensbereich.
Im Anschluss steht dann die Frage: Habe ich eine Chance, aus dieser Rolle wieder hinaus zu kommen? „Passiert mir das im Schwimmverein, dann kann ich mich vielleicht woanders umschauen.” Das gelte auch für den Beruf - nur sei es häufig leichter gesagt als getan, die Arbeitsstelle zu wechseln. „Wenn ich bleiben muss, würde ich an die Führungskraft appellieren und darum bitten, eine klärende Supervision ins Boot zu holen”, sagt Lentze. „Unabhängig davon kann ich selbst mir eine Beratung suchen. Wenn etwas dauerhaft auf mich einwirkt, dann trübt sich mein eigener Blick und ich brauche Ideen von außen.”
Mit der Beratung könne man das Geschehen reflektieren und verschiedene Interventionen entwickeln, um eine Bewegung in die Situation zu bringen.
Selbstbewussten Feedback-Geber suchen
„Suchen Sie sich einen Feedback-Geber, dem Sie vertrauen und der selbstbewusst genug ist, ihnen die Wahrheit zu sagen”, ergänzt Psychologe Dehner aus Konstanz. „Wenn man immer wieder das gleiche Feedback zu einem Verhalten bekommt, oder immer wieder die gleichen Probleme hat, sollte man sich schon fragen, ob etwas Wahres dran ist.”
Allgemein rät er: „Ist absehbar, dass eine Situation auf Dauer schwierig ist und ich in die Sündenbock-Rolle geraten könnte, ist es sinnvoll, Entscheidungen oder Vorgänge gut zu dokumentieren und E-Mails aufzuheben.” So könne man gegebenenfalls beweisen, wo die Verantwortungen lagen. (dpa)