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Vergleich vor Gericht erzieltEVG sagt „50-Stunden-Streik“ bei der Deutschen Bahn ab

Lesezeit 3 Minuten
Ein Regionalzug steht am Bahnsteig im Kölner Hauptbahnhof. Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben sich offenbar geeinigt und so einen Streik abgewendet. (Symbolbild)

Ein Regionalzug steht am Bahnsteig im Kölner Hauptbahnhof. Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben sich offenbar geeinigt und so einen Streik abgewendet. (Symbolbild)

Die EVG hatte nach erfolglosen Tarifrunden einen Streik ab Sonntag mit 50 Stunden Ausstand angekündigt. Nun gibt es eine Wende im Streit.

Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben im Tarif-Streit einem Vergleich zugestimmt. Das bestätigten Bahn und EVG am Samstagnachmittag, die „Tagesschau“ hatte zuerst berichtet. Damit ist auch der ab Sonntag geplante Warnstreik abgewendet. Die Deutsche Bahn hatte am Samstagmorgen mitgeteilt, dass sie mit einem Eilantrag am Frankfurter Arbeitsgericht den Streik stoppen wolle – der Vergleich, dem beide Parteien jetzt zustimmten, ist offenbar das Ergebnis.

Der gerichtliche Vergleich bedeutet aber wohl noch keine Einigung, auch in den kommenden Wochen könnte es zu neuen Streiks kommen. Die EVG hatte nach mehreren erfolglosen Tarifrunden einen Streik ab Sonntag mit 50 Stunden Ausstand angekündigt. Ab Sonntagabend sollte ab 22 Uhr bis Dienstagnacht 24 Uhr der Bahn-Verkehr stillstehen. Von dem 50-stündigen Ausstand wären sowohl Fern-, Regional-, als auch der Güterverkehr betroffen gewesen.

Warnstreik bei Deutscher Bahn abgewendet: EVG hatte Unternehmen Ultimatum gesetzt

EVG-Tarifvorständin Cosima Ingenschay sagte am Donnerstag zur Streik-Ankündigung in Köln, dass man nach elf Wochen Verhandlungen mit der Geduld am Ende sei. Man wolle wirtschaftlichen Druck erzeugen, gerade auch durch den Stopp des Güterverkehrs. „Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt“, so Ingenschay. Die Streikbereitschaft der Beschäftigten sei sehr hoch. Die bislang von der Bahn vorgelegten Angebote wies die EVG als unzureichend zurück.

Noch am Freitagnachmittag hieß es, dass die EVG am geplant 50-stündigen Warnstreik festhalten wolle. Die Gewerkschaft hatte der Deutschen Bahn ein Ultimatum gesetzt, um sich im Tarifstreit weiter auf die Beschäftigten zuzubewegen. Dieses Ultimatum verstrich und der Warnstreik schien wohl unausweichlich.

Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt: Deutsche Bahn sucht juristischen Stopp des Warnstreiks

Nun gibt es die Wendung im Streit zwischen Deutscher Bahn und Eisenbahngewerkschaft EVG: Beide Parteien haben einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt, den das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt hatte, berichtet die Tagesschau.

Die Deutsche Bahn hatte am Samstagmorgen mitgeteilt, den geplanten Streik auf juristischem Wege verhindern zu wollen. Die Bahn stellte einen Eilantrag am Frankfurter Arbeitsgericht. Die Bahn argumentierte, dass der bundesweit geplante EVG-Streik unverhältnismäßig sei und Kundinnen und Kunden sowie Dritte schädigen würde.

In dem nun erzielten juristischen Vergleich erklärt sich die EVG offenbar, auf den Warnstreik ab Sonntagabend zu verzichten. Noch ist aber unklar, ob es nicht doch zu Verzögerungen im Nahverkehr kommt. Auch was der abgesagte Warnstreik für Reisende bedeutet, die etwa ihr Bahn-Ticket umgetauscht haben, ist noch nicht ganz klar.

„Schon die Androhung des Warnstreik hatte Erfolg. Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt“, wird EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch in einer Mitteilung vom Samstagnachmittag zitiert. „Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen. Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt.“

Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, beide Tarifvorstände der EVG, sitzen bei einer Pressekonferenz der Bahn-Gewerkschaft EVG. (Archivbild)

Cosima Ingenschay und Kristian Loroch, beide Tarifvorstände der EVG, sitzen bei einer Pressekonferenz der Bahn-Gewerkschaft EVG. (Archivbild)

Die EVG will aber weiter für bessere Löhne kämpfen: „Wir fordern den Arbeitgeber auf, umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten. Das ist Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen. Sollte der Arbeitgeber wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen. Dass dies möglich und zulässig ist, ist heute vor Gericht noch mal deutlich geworden“, so Loroch.

Tarifstreit mit Deutscher Bahn: EVG fordert mehr Lohn für 230.000 Beschäftigte

Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken. Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Mehrfach kam es bereits auch zu Warnstreiks, auch unterstützt von Streiks der Gewerkschaft Verdi. Der 50-stündige Ausstand ist nach Worten des Streikforschers Alexander Gallas der längste Warnstreik bei der Bahn seit ihrer Reform 1994.

In anderen Branchen seien Warnstreiks von ein bis zwei Tagen aber durchaus üblich, sagt Gallas, Wissenschaftler an der Universität Kassel. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten (mit cme/dpa)