Bluttat auf Zülpicher Straße17-Jähriger wegen Totschlags zu langer Haft verurteilt

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Die Zülpicher Straße in Köln bei Nacht (Archivfoto)

Köln – Die Bluttat auf der Zülpicher Straße im vergangenen Sommer, bei der ein 18-Jähriger durch einen Messerstich sein Leben verloren hat, hat die Stadt schockiert, tief bewegt.

Am Montag ist nun der 17-jährige Täter vom Landgericht wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht zu einer Strafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das bestätigte auf Rundschau-Nachfrage Landgerichtssprecher Prof. Jan F. Orth. Der Prozess sowie die Urteilsverkündung und -begründung fanden aufgrund des jugendlichen Alters des Täters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Angeklagt war der 17-Jährige wegen Mordes. Am 31. Juli 2021 waren sowohl das spätere Opfer, als auch der nun verurteilte Jugendliche auf der Zülpicher Straße feiern. Doch dann flog eine Flasche und traf den Angeklagten am Kopf, was zu einer stark blutenden Verletzung führte. Anschließend kam es zu einem Konflikt zwischen der Gruppe um den 17-Jährigen und anderen Feiernden, bei der der 18-Jährige vom Angeklagten mit einem Messer in die Brust gestochen wurde. Tragischerweise, wie die Rundschau aus informierten Justizkreisen erfuhr, wohl ohne etwas mit dem vorangegangenen Flaschenwurf zu tun gehabt zu haben.

Staatsanwaltschaft kassiert „deutliche Absage“

Der junge Mann wurde so schwer verletzt, dass er wenig später in einem Krankenhaus verstarb. Angeklagt war der 17-Jährige wegen Mordes. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt zu haben. Doch dem von der Staatsanwaltschaft angeführten Mordmerkmal der Heimtücke erteilte die 4. Große Strafkammer unter Vorsitz der erfahrenen Richterin Ulrike Grave-Herkenrath in der Urteilsbegründung eine „deutliche Absage“, wie die Rundschau aus Justizkreisen weiter erfuhr.

Der Angeklagte hatte zunächst in dem Prozess geschwiegen, den tödlichen Stich im weiteren Prozessverlauf dann aber eingeräumt und dem Gericht Frage und Antwort gestanden. Der 17-Jährige war auch schon zuvor kein unbeschriebenes Blatt. Von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde er als Intensivstraftäter geführt.  Nach dem tödlichen Angriff wurde die  Zülpicher Straße  zur Waffenverbotszone. Das Mitführen von Messern ist seitdem vor Feiertagen und am Wochenende in den Abend- und Nachtstunden untersagt.

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Die Polizei stuft die Feiermeile nicht als Kriminialitätsschwerpunkt ein und lehnt eine Videobeobachtung ab. Dennoch entbrannte auch infolge langer Partynächte  eine Debatte um ein mögliches Alkoholverbot. Dies bekam nach den Auswüchsen an den Karnevalstagen neue Nahrung. Stadtdirektorin Andrea Blome sagte: „Wir dürfen die Sache nicht sich selbst überlassen.“

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