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Erzbistum KölnWeiter Streit um Priesterausbildung

4 min

In Köln-Lindenthal bietet die frühere Steyler Ordenshochschule ihre Studiengänge an.

Zwei Juraprofessoren sind überzeugt: Das Erzbistum Köln darf  der  Bonner Universität bei der Priesterausbildung mit seiner Hochschule für Katholische Theologie keine Konkurrenz machen. 

Am 14. Juni 1929 schloss der Heilige Stuhl einen Vertrag mit einem Land, das es längst nicht mehr gibt: dem Freistaat Preußen. 1947 hat der Alliierte Kontrollrat den preußischen Staat förmlich aufgelöst – das bald 100 Jahre alte Konkordat aber gilt weiterhin unter anderem für NRW als einen der Nachfolgestaaten Preußens. Und es bereitet aktuell dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gewisse Schwierigkeiten.

Verstoß gegen das Konkordat von 1929

Vorerst letztes Kapitel: In einem noch unveröffentlichten Aufsatz warnen zwei prominente Kölner Rechtsprofessoren Woelki vor einer Verlagerung der wissenschaftlichen Priesterausbildung von der staatlichen Universität Bonn an die kircheneigene Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT). Ein solcher Schritt verstoße gegen das Konkordat von 1929, schreiben Stefan Muckel – Professor für Öffentliches Recht und Religionsrecht – und sein Kollege Markus Ogorek, der in Köln das Institut Öffentliches Recht und Verwaltungslehre leitet. Der Aufsatz liegt der Rundschau vor. Das Erzbistum erklärte dazu, es gebe keine solche Verlagerung.

Seit Jahren Streit um die KHKT

Um die KHKT gibt es seit Jahren Streit zwischen der Kirche und dem Land Nordrhein-Westfalen. Kritiker sehen in ihr ein konservatives Gegengewicht zur Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn. Umstritten ist allerdings nicht der Betrieb der Hochschule an sich, sondern die Frage, ob dort neben Laientheologen auch angehende Priester des Erzbistums Köln studieren dürfen. Die Landesregierung pocht darauf, dass allein die Uni Bonn Studienstätte für Priester des Erzbistums ist, und will ab nächstem Jahr den entsprechenden Studiengang an der KHKT nicht mehr anerkennen. Sie beruft sich dabei auf das Preußenkonkordat. Diese Position stützen die Autoren des Artikels, der im Oktober in der Fachzeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung“ erscheinen soll. Das Preußenkonkordat enthalte eine Bestandsgarantie für die theologische Fakultät in Bonn. Damit verbiete es der Kirche, konkurrierende Ausbildungsstätten zu errichten. „Denn die Bestandsgarantie entfaltet ihren Sinn nur dann, wenn das staatlich bereitgestellte Ausbildungsangebot auch tatsächlich in Anspruch genommen wird“, so Muckel und Ogorek. Diese Regelung wird ihrer Ansicht nach weder durch das 1933 geschlossene Reichskonkordat zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich noch durch die 1950 in Kraft getretene Verfassung Nordrhein-Westfalens außer Kraft gesetzt. Noch sei die Wahl des Studienorts zwar formal offen, so die Juristen weiter. Doch mit der 2024 erfolgten Aufgabe des Bonner Collegium Albertinum als Ausbildungs- und Wohnstätte der Priesteramtskandidaten sowie dem teilweisen Umzug der dort untergebrachten Studenten nach Köln habe das Erzbistum Fakten geschaffen: „Wenn die angehenden Seelsorger in Köln leben, werden sie im Zweifel auch dort studieren wollen.“

Erzbistum betont freie Wahl des Studienortes

Das Erzbistum betonte gegenüber der Rundschau, der Kardinal stelle den angehenden Priestern die Wahl der Hochschule frei. So studierten Kölner Priesteramtskandidaten in Köln und Bonn, aber auch in Lantershofen, Paris, Würzburg und München. „Entscheidend ist stets die freie Entscheidung des jeweiligen Priesteramtskandidaten.“ Verpflichtende Vorgaben für eine Verlagerung des Theologiestudiums an die KHKT gebe es nicht und werde es nicht geben. Den Artikel von Muckel und Ogorek kenne man nicht, aber wenn er von einer solchen fehlerhaften Annahme ausgehen sollte, „kann er bereits aus diesem Grunde nicht zu einem richtigen rechtlichen Ergebnis kommen“. Diese Argumentation greife allerdings zu kurz, erklärt ein Sprecher des von Ogorek geleiteten Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Uni Köln gegenüber der Rundschau: „Maßgeblich ist nicht, ob das Bistum die Priesteramtskandidaten zu einem Studium in Köln verpflichtet oder eine Verlagerung der Ausbildung an die KHKT angestrebt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass das Erzbistum im Widerspruch zum Preußenkonkordat ein Konkurrenzangebot vorhält, das geeignet ist, die Ausbildung in Bonn zu schwächen. Ausweislich des Preußenkonkordats darf ein solches Konkurrenzangebot im Kölner Erzbistum nicht geschaffen werden.“

Vatikan und Landesregierung in Gesprächen

Das Erzbistum seinerseits verweist darauf, dass der Heilige Stuhl und nicht das Erzbistum Vertragspartner des Preußenkonkordats sei. Letzten Endes müssen also der Vatikan und die NRW-Landesregierung klären, ob die KHKT Priester auch in Konkurrenz zur Bonner Universität ausbilden darf oder nicht. Dazu gebe es vertrauensvolle Gespräche beider Seiten, hatte das NRW-Wissenschaftsministerium schon im Juli der Rundschau erklärt. Am Donnerstag teilte die Staatskanzlei der KNA mit, dass beide Seiten auf Vorschlag aus Rom eine Kommission zur Beseitigung der Meinungsverschiedenheiten eingerichtet hätten. Welche Personen ihr angehören, wurde nicht bekanntgemacht.

Die KHKT

2020 hat das Erzbistum die von Schließung bedrohte bisherige Ordenshochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin in eigene Trägerschaft übernommen. Sie wurde in „Kölner Hochschule für Katholische Theologie“ umbenannt und nach Köln-Lindenthal verlegt. Anfangs erhielt die Hochschule Mittel aus Rücklagen des Erzbischöflichen Stuhls, für 2024 setzte Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki erstmals einen Zuschuss aus Kirchensteuermitteln durch. Er soll von aktuell 2,2 Millionen Euro bis 2030 auf 3,7 Millionen Euro steigen. Noch 2023 hatte die Trägerstiftung der Hochschule in einem Businessplan prognostiziert, dass der Hochschulbetrieb 2029 insgesamt 4,6 Millionen Euro kosten werde, davon allerdings nur zwei Millionen aus Kirchensteuermitteln.