Kardinal Woelki steht erneut im Fokus: Eine Anzeige wegen Amtspflichtverletzung könnte durchaus Folgen nach sich ziehen. Kirchenrechtler Schüller zieht Parallelen zu Bischof Bode.
Kirchenrechtler nach Anzeige„Jetzt wird es ernst für Kardinal Woelki“

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki (Archivbild)
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Die Anzeige des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki liegt der zuständigen Stelle der Kölner Kirchenprovinz vor. Das bestätigte laut der Nachrichtenagentur KNA das Bistum Trier am Montag. Der verantwortliche Bischof Ackermann befinde sich jedoch noch im Urlaub, hieß es weiter. Das Betroffenen-Gremium wirft dem Erzbischof in der Anzeige vor, seine Amtspflicht verletzt sowie einen Meineid innerhalb der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn geleistet zu haben.
Kirchenrechtler: Jetzt wird es ernst
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller zieht Parallelen zu einem vergleichbaren Fall im Jahr 2023, in dem einem leitenden Geistlichen im Umgang mit Missbrauchsfällen justiziables Fehlverhalten vorgeworfen wurde: „Jetzt wird es ernst für Kardinal Woelki. Osnabrücks Bischof Bode hatte eine vergleichbare Anzeige des Betroffenen-Beirates sein Amt gekostet.“ Schüller begründet gegenüber der Rundschau seinen Vergleich damit, dass jetzt Kirchenrecht gelte und „gegenüber Papst Leo, der Kirchenrechtler ist, kann er nicht wie in einem presserechtlichen Verfahren behaupten, Briefe nach Rom unterschrieben, aber den Inhalt nicht zur Kenntnis genommen haben“. Abweichend zu den Ausführungen von Thomas Schüller gibt der emeritierte Kirchenrechtler Georg Bier laut KNA keine Prognose zu den Erfolgsaussichten der Anzeige ab.
Das Erzbistum hält dagegen: „Die vorgebrachten Anschuldigungen sind offenkundig haltlos.“ Denn das Verfahren gegen den Kardinal sei rechtskräftig eingestellt worden.
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Zum weiteren Verfahren nochmals Thomas Schüller: Laut Kirchenrecht sei Bischof Ackermann vom Bistum Trier nun verpflichtet, die Anzeige umgehend in Rom beim Dikasterium für Glaubenslehre vorzulegen. Danach entscheidet der Papst innerhalb von 90 Tagen darüber. Innerhalb des Verfahrens werde die Staatsanwaltschaft Köln per Amtshilfeersuchen die Akten dem Hl. Stuhl zur Verfügung stellen.
Erinnerung an Untersuchungen durch Visitatoren im Juni 2021Im Juni 2021 führten apostolische Visitatoren eine Untersuchung im Erzbistum Köln durch. Kardinal Woelki blieb trotz der Vorwürfe gegen ihn im Umgang mit den Missbrauchsfällen im Erzbistum im Amt, nahm sich allerdings eine mehrmonatige Auszeit. Im März 2022 nahm er seine Bischofstätigkeiten wieder auf. (dhi)