Demonstranten in Köln-Kalk angefahrenAfD-Funktionär steht in Köln erneut vor Gericht

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Tumulte gab es am Rande der Demonstration vor fünf Jahren in Kalk.

Tumulte gab es am Rande der Demonstration vor fünf Jahren in Kalk.

Seit Freitag wird nun erneut gegen einen 27 Jahre alten Jungfunktionär der AfD verhandelt. Er soll einen Demonstranten angefahren haben.

Der Vorfall ist fast fünf Jahre her und hat die Justiz bereits in drei Instanzen beschäftigt. Seit Freitag wird nun erneut vor dem Landgericht gegen einen 27 Jahre alten Jungfunktionär der AfD verhandelt. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht. Im April 2019 soll der Angeklagte an der Kreuzung Breuerstraße/Kalker Hauptstraße einen 35-Jährigen angefahren und auf die Motorhaube gehoben habe, bevor er vom Unfallort geflüchtet sein soll. Besondere Brisanz erfährt der Fall dadurch, dass er am Rande des Kölner AfD-Wahlkampfauftakts im Bürgerhaus Kalk am 7. April 2019 ereignete, wo der Angeklagte Teilnehmer und der Nebenkläger einer von mehreren tausend Gegendemonstranten war.

Stimmung laut Angeklagtem aggressiv

Laut dem Angeklagten war die Stimmung an jenem Tag aggressiv. Er und sein Begleiter hätten nur unter Polizeischutz ihr Mietauto in der Breuerstraße erreichen können, weil sie von „schwarz gekleideten und vermummten“ Gegendemonstranten verfolgt worden seien. Später sei er dann an besagter Kreuzung auf die Gruppe um den Nebenkläger getroffen, die das Auto umringt, an den Türen gezerrt und auf das Auto geschlagen habe. Dazu habe die Gruppe aggressiv gerufen: „Scheiß Nazis, kommt raus, wir kriegen euch“. Die Gruppe habe ihm und seinem Beifahrer „an den Kragen“ gewollt. Auch hätten Personen aus der Gruppe — zu der ein Rollstuhlfahrer gehörte — mit erhobenen Bierflaschen gedroht. Aus der „bedrohlichen Situation“ habe er herausgewollt, habe das Fahrzeug ein Stück zurückgesetzt, um über die Gegenfahrspur um die Blockierer herum- und wegzufahren. Doch der Nebenkläger habe sich auf der Gegenfahrbahn in den Weg gestellt. Langsam sei er auf den 35-Jährigen zugerollt, in der Hoffnung, dass dieser den Weg freimache. Stattdessen sei der Nebenkläger aber auf die Motorhaube gesprungen und sei beim anschließenden Abbiegen auf die Kalker Hauptstraße wieder heruntergesprungen.

Mit Vollgas auf das Opfer zugefahren

Der Nebenkläger schilderte die Situation völlig anders. Er räumte ein, dass man den Angeklagten, den man als Teilnehmer der AfD-Veranstaltung erkannt habe, an der Ampel noch ein bisschen habe „foppen“ wollen. Die Gruppe habe absichtlich beim Queren der Breuerstraße getrödelt, als der Angeklagte bei Rot habe warten müssen. Die Situation sei erst hitzig geworden, als der Angeklagte den Rollstuhlfahrer bedrängt habe. Ob es eine Berührung gegeben habe, erinnerte er nicht. Empört sei er auf die Straße und habe gerufen: „Bist Du bescheuert?“

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Da habe der Angeklagte zurückgesetzt und sei dann mit „Vollgas“ in einem Bogen um die Gruppe herum und geradewegs auf ihn zugefahren. Da er nicht mehr zur Seite weggekonnt habe, habe er sich auf die „Motorhaube fallen lassen und die Beine angehoben, sonst wäre ich unter dem Auto gelandet“. In der anschließenden Kurve sei er rückwärts mit einem Ausfallschritt vom Auto herunter und sei auf seinem Hosenboden gelandet.

Im Juni 2021 war der Angeklagte vom Amtsgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie 250 Euro Schmerzensgeld für den Nebenkläger verurteilt worden. Zudem war der Führerschein eingezogen worden. Das Landgericht hob die Entscheidung 2022 auf und sprach den 27-Jährigen, der inzwischen eine Spitzenfunktion in der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ bekleidet, frei. Im Januar 2023 kassierte das Kölner Oberlandesgericht das Urteil als „schief“, „lückenhaft“ und „widersprüchlich“ und verwies es zur Neuverhandlung ans Landgericht zurück. Der Prozess wird fortgesetzt.

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