Eine 26-Jährige starb Ende Mai in der Kölner Klinik – war es Fremdverschulden?
LVR-Klinik MerheimKölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach Tod einer fixierten Patientin

Die LVR‑Klinik in Köln-Merheim
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Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Todesfall in der LVR-Klinik in Merheim. Am 22. Mai war dort eine 26-jährige Frau während ihres Aufenthaltes in der Klinik gestorben. Laut Medienberichten war die Frau in einem akuten psychischen Ausnahmezustand in die rechtsrheinische Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie eingeliefert worden. Die 26-Jährige soll daraufhin an einem Klinikbett fixiert worden sein und beruhigende Medikamente erhalten haben. Am nächsten Morgen wurde ihr Tod festgestellt.
Die Klinik bestätigte den Todesfall. Es handele sich um einen „tragischen Vorfall“, sagt eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion. Man spreche den Angehörigen großes Mitgefühl aus. Bei den Ermittlungen kooperiere die Klinik eng mit der Polizei. „Wir wollen, dass der Fall lückenlos aufgeklärt wird“, so die Sprecherin weiter.
Was das Gesetz zur Fixierung vorschreibt
Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sind feste Regelungen für die Fixierung von Patientinnen und Patienten festgelegt. So kann eine längere Fixierung nur mit einer richterlichen Genehmigung durchgeführt werden. Jede Fixierung muss zudem medizinisch überwacht werden. In der Regel bedeutet das eine lückenlose Eins-zu-eins-Bezugsbegleitung durch Pflege- oder Fachpersonal sowie laut PsychKG „eine kontinuierliche Kontrolle der Vitalfunktionen“.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen, das klären soll, ob ein Fremdverschulden am Tod der Patientin durch Beschäftigte der Klinik vorliegt. Zur Untersuchung der Todesursache sei zunächst im Kölner Institut der Rechtsmedizin eine Obduktion des Leichnams durchgeführt worden, teilt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Das Obduktionsergebnis liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht vor. Auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten sei in Auftrag gegeben worden, dessen Eingang man zeitnah erwarte, so Bremer weiter.
Zudem prüfe man die Patientenakte der 26-Jährigen sowie das Überwachungsprotokoll der Klinik und werte beide aus. Damit soll ermittelt werden, ob es etwa Versäumnisse bei der Überwachung gegeben haben könnte. „Anschließend wird darüber zu entscheiden sein, ob gegen Beschäftigte der Klinik ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung besteht oder nicht“, sagt der Oberstaatsanwalt.
Demo am Kölner Hauptbahnhof geplant
Zuvor hatte die Schwester der Verstorbenen, die beide kongolesische Wurzeln haben, in den sozialen Medien über den Fall berichtet. In den Netzwerken wird nun auch der Vorwurf erhoben, die Tat könnte rassistisch motiviert gewesen sein. Kölnerinnen und Kölner aus der kongolesischen Community haben eine Demo organisiert, bei der auf den Fall der 26-jährigen Priscille aufmerksam gemacht werden soll. Stattfinden soll die Demonstration am Samstag, 26. September, um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz.
