Wegen gemeinschaftlicher Nötigung und räuberischer Erpressung standen am Mittwoch drei Fans (29, 30 und 32) des 1. FC Köln vor dem Kölner Amtsgericht.
Prozess in KölnGeldstrafe für FC-Fan-Trio nach Übergriff auf Bayern-Fans

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln. (Symbolfoto)
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Beim DFB-Pokalspiel zwischen Viktoria Köln und dem FC Bayern München — Endstand 0:5 — am 31. August 2022 im Rheinenergie-Stadion sollen sie zwei Bayern-Fans unter Androhung von Gewalt ein T-Shirt sowie einen Fan-Schal entwendet haben. So hieß es jedenfalls in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Pikant an dem Fall: Einer der drei Angeklagten ist Sohn einer FC-Legende und soll laut Anklage bei dem Vorfall als Wortführer aufgetreten sein. Während zwei der Angeklagten sich zu den Vorwürfen nicht äußerten, räumte der 32-jährige Dritte sie dem Ablauf nach ein. Die Bayern-Fans hätten in der Südkurve — dem „Wohnzimmer“ der FC-Ultras — gestanden und Schmähgesänge auf den 1.FC Köln gesungen. Dafür habe man sich auf Kosten der beiden Bayern-Fans revanchieren wollen. „Dass das spätpubertäres Platzhirsch-Gebaren war, das sieht der Mandant mittlerweile ein“, erklärte Verteidiger Tobias Westkamp.
Der Geschädigte — ein Polizeibeamter (22) aus Berlin, der mit einem Bekannten zum Spiel nach Köln gereist war — hatte angegeben, dass sein Kumpel und er um die 75. Spielminute herum das Stadion verlassen hätten, weil sie den Zug zurück nach Berlin noch bekommen wollten. Draußen seien sie dann den Angeklagten begegnet, die er auch im Gerichtssaal identifizierte. „Die waren das zu 200 Prozent“, sagte der 22-Jährige. Der 32-Jährige sei als Wortführer aufgetreten und habe gesagt: „Sachen her, sonst gibt's auf die Schnauze.“ Den Vorfall hatten die Bayern-Fans dann gleich Polizeibeamten gemeldet, die daraufhin die Angeklagten gestellt hatten. Den Schal und das T-Shirt mit dem Aufdruck „Südkurve München 72“ habe der 22-Jährige zurückerhalten.
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Insgesamt 2100 Euro Geldstrafe
Der Prozess wurde schließlich gegen Geldauflagen eingestellt. Die beiden jüngeren Angeklagten müssen jeweils 300 Euro zugunsten des Vereins Kinder Nöte sowie Ärzte ohne Grenzen zahlen. Der 32-Jährige muss 1500 Euro zahlen, wovon 300 Euro an den Geschädigten gehen und der restliche Betrag an den gemeinnützigen Verein Gulliver.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass allenfalls eine Verurteilung wegen Nötigung, nicht jedoch wegen räuberischer Erpressung in Betracht gekommen sei. Für eine Raubtat habe es an der notwendigen Absicht zur Zueignung fremden Eigentums gefehlt. Soll heißen: Die FC-Fans wollten die Bayern-Fans „nur“ wegen der Schmähgesänge gegen ihren geliebten „Effzeh“ demütigen, nicht jedoch T-Shirt und Schal in ihren Besitz bringen. Zudem sei der 32-jährige Haupttäter bereits mit einem bundesweiten Stadionverbot bis September 2025 belegt worden. Beantragt worden war das Stadionverbot von Viktoria Köln, für einen echten FC-Fan dürfte das in Richtung Höchststrafe gehen. Der Mann hat sich beim 22-Jährigen entschuldigt.
