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Prozess in KölnMitglied der „Pink-Panther-Bande“ bedroht Staatsanwälte

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Außenansicht des Landgerichts Köln

Außenansicht des Landgerichts Köln

Der verurteilte Juwelenräuber machte aus der Haft in Drohbriefen seiner Abschiebeablehnung Luft und beleidigte Justizmitarbeiter.

Aus Frust hat ein verurteilter Schwerkrimineller und mutmaßliches Mitglied der international tätigen Juwelenräuberbande „Pink Panther“ aus der Haft heraus Drohbriefe an Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft geschrieben. Darin beklagte sich der auf dem Gebiet des heutigen Nord-Mazedoniens geborene und in der Schweiz aufgewachsene 44-Jährige, dass er nicht nach der Hälfte seiner Haftstrafe für einen Raubüberfall aus der Haft entlassen und in sein Heimatland abgeschoben worden sei.

Seit Donnerstag steht der 44-Jährige, der 2017 vom Landgericht wegen eines bewaffneten Raubüberfalls im Oktober 2016 in Esslingen bei Stuttgart zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, erneut vor dem Landgericht. Mehrfache und wiederholte versuchte Nötigungen, Drohungen und Beleidigungen gegen Justizmitarbeiter werden ihm zur Last gelegt. Zudem wird er beschuldigt, im Prozess gegen einen Mittäter beim Raub in Esslingen im Oktober 2022 eine Falschaussage getätigt zu haben.

SEK-Mitglieder beschimpft

Laut den insgesamt vier Anklageschriften, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas, schrieb der 44-Jährige in der Zeit von Februar 2022 bis Februar 2024 vielfach Briefe — unter anderem auch einen an den damaligen NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) — in denen er sich beklagte, dass er nicht nach Verbüßung der Halbstrafe, nach Nord-Mazedonien abgeschoben worden war. Dies ist bei ausländischen Straftätern zwar möglich, aber nicht zwingend. In den Schreiben beleidigte er Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft — unter anderem auch Sitzungsvertreter der Anklagebehörde in seinem Verfahren aus 2017 — oder drohte unter anderem wie folgt: „Die Leute wissen gar nicht, was Leute vom Balkan für 30.000 bis 40.000 Euro tun würden.“ Auch verunglimpfte er die NRW-Justiz insgesamt als „Nazi-Justiz“ und „Hitler-Justiz“.

Schon in seinem Prozess 2017 war der 44-Jährige mit NS-Vergleichen aufgefallen. Unter anderem hatte er Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos (SEK), das ihn mit einem Hubschrauber zu den Verhandlungen zum Kölner Justizzentrum geflogen hatten, als „Faschisten“ beschimpft. Der 44-Jährige beklagte sich damals, dass er während des Fluges im Hubschrauber eine sogenannte Spuckmaske tragen musste, die ihm Luftnot beschert habe.

Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe umfassend ein. Als Motiv nannte er Frust darüber, dass er nach Verbüßung von fünf Jahren Haft nicht nach abgeschoben worden sei. Zudem sei sein Vater damals an Leukämie erkrankt gewesen, und er habe befürchtet, ihn nie wiederzusehen.

Der Prozess wird fortgesetzt.