Tapsoba angeklagtDarum stand ein Profi-Fußballer von Bayer Leverkusen in Köln vor Gericht

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Der Verteidiger von Bayer Leverkusen,Edmond Tapsoba, sitzt mit einer Kette neben einem Mann, der einen Ordner aufschlägt.

Der Verteidiger von Bayer Leverkusen in Köln vor Gericht.

Der Verteidiger des Fußball-Bundesligisten musste vor dem Amtsgericht vorstellig werden. Die Schuldunterstellung erwies sich als falsch.

Erst am Samstag hatte der Profi-Fußballer die Niederlage seines Clubs Bayer 04 Leverkusen im Duell mit dem VfL Bochum in der Bundesliga nicht verhindern können — am Mittwoch stand die Verteidigung von Edmond Tapsoba hingegen wie eine Eins: Vor dem Kölner Amtsgericht erstritten die Anwälte des Innenverteidigers der Werkself — der laut dem Portal transfermarkt.de einen Marktwert von 30 Millionen Euro hat — einen lupenreinen Freispruch.

Angeklagt war der Profi aus dem westafrikanischen Burkina Faso wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, am 1. November 2021 mit seinem Pkw – Marke Daimler – auf der Bundesautobahn 1 gefahren zu sein.

Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung war das Fahrzeug geblitzt worden, in Tapsobas Briefkasten flatterte ein Bußgeldbescheid. In dem Verfahren fiel dann aber auf, dass der Führerschein von Tapsoba, den er in seinem Heimatland gemacht hatte, noch nicht umgeschrieben worden war. Somit war dieser in der Bundesrepublik nicht gültig.

Fußballprofi Tapsoba wurde geblitzt - oder doch nicht?

Zunächst hatte Tapsoba seinen burkinischen Führerschein auch in der Bundesrepublik nutzen dürfen und zwar mit Frist bis 31. Dezember 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Frist dann aber bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden. Das Timing hätte nicht schlechter sein können: Nur einen Tag später fuhr das auf Tapsoba zugelassene Kraftfahrzeug in „die Blitze“, wie Amtsrichterin Dr. Anna Kugland sagte.

Tapsoba-Verteidiger Heinz Petersohn erklärte für seinen Mandanten, dass jedoch nicht der Bundesliga-Profi, sondern ein Freund von ihm den Wagen gefahren sei. Zudem, so Petersohn weiter, sei sein Mandant am besagten Tag gar nicht in Deutschland gewesen. Von dem Freund, der das Fahrzeug gefahren sein soll, hatte Tapsoba bereits Fotos eingereicht, zum Vergleich mit dem Blitzer-Foto.

Forensischer Anthropologe entlastet Fußball-Profi

An der Stelle kam der forensische Anthropologe Prof. Wolfgang Huckenbeck ins Spiel. Er schoss im Saal ein „perspektivisch ausgerichtetes“ Vergleichsfoto des Angeklagten. Aufgrund von „Unähnlichkeiten“ zwischen Saalfoto und Blitzer-Foto konnte er feststellen, dass eine „Nichtidentität sehr wahrscheinlich“ sei. Huckenbeck weiter: „Befunde im Bereich Nase und rechts Ohr“ sprächen dagegen, dass der Angeklagte gefahren sei.

Der Rest war Formsache: Richterin Kugland sprach Tapsoba auf Antrag frei. Zudem hob die Richterin den Bußgeldbescheid wegen zu schellen Fahrens vom März 2022 auf.

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