- Das gesamte öffentliche Leben in Köln schaltet in den Krisenmodus, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
- Gleichzeitig soll die nötige Infrastruktur erhalten bleiben.
- Ein Spagat, der alle vor enorme Herausforderungen stellt und Solidarität erfordert.
Köln – In Köln ist es sehr still geworden, stiller als an einem Karfreitag. Clubs und Bars: geschlossen, Tanz- und Musikveranstaltungen: untersagt. Sogar Gottesdienste fallen aus. Die Schulen und Kitas machen bis 19. April zu, Eltern müssen in diesen Tagen schnell eine Betreuung organisieren – aber nicht Oma und Opa, wegen des Risikos.
Gottesdienst per Domradio
Im Bistum soll es keine Gottesdienste mit Publikum mehr geben. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sagte in seinem aktuellen Wochenimpuls zu Corona: „Leider gibt es unverantwortliche Zeitgenossen, die achselzuckend sagen: ,Corona, mir doch egal. Das betrifft doch nur die Alten und die Kranken.‘ Aber das sind unrühmliche Ausnahmen.“ Der Großteil der Menschen zeige Solidarität mit den ernsthaft Gefährdeten. Woelki bedauert, „wenn Weihwasserbecken leer bleiben und Gottesdienste ausfallen müssen“. Er verweist auf tägliche Gottesdienste im Internet. (mfr)
Mit weitreichenden Maßnahmen setzt die Stadt Köln die Erlasse der Landesregierung um. Das gesamte öffentliche Leben schaltet in den Krisenmodus, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und soziale Kontakte möglichst auf ein Minimum zu reduzieren – und dennoch die nötige Infrastruktur zu erhalten. Ein Spagat, der alle vor enorme Herausforderungen stellt und Solidarität erfordert, in der Not zusammenzustehen.

Auch die Philharmonie musste dicht machen.
Copyright: Fotos: Banneyer
Corona-Fälle steigen weiter
Mittlerweile sind 244 Infizierte (Stand Sonntag) in Köln bekannt, die Zahl steigt stetig. Weitere massive Anstrengungen sind nötig: Die Stadt beschloss umfassende Regelungen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Nach einem Treffen des Krisenstabs erklärten Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Stadtdirektor Dr. Stephan Keller und Schuldezernent Robert Voigtsberger am Samstag, dass neben den Schul- und Kitaschließungen ein komplettes Veranstaltungsverbot verhängt wurde. „Besonnen, aber auch entschieden begegnet Köln einer der wohl größten Herausforderungen, die wir als Stadt erleben“, betont Reker. Sie appelliert daran, sich an die Maßnahmen zu halten: „Jede und jeder muss nun Einschränkungen hinnehmen, die alle betreffen, sich ein stückweit zurücknehmen und solidarisch zeigen.“
Veranstaltungsverbot

Schutzmasken sind in vielen Apotheken ausverkauft.
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Ähnlich wie an Stillen Feiertagen sind seit Sonntag, 15. März, bis einschließlich 10. April jegliche Veranstaltungen im Stadtgebiet laut „Allgemeinverfügung“ verboten. Untersagt sind auch Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Nicht stattfinden dürfen musikalische und andere unterhaltende Darbietungen jeglicher Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, besonders Diskotheken, Clubs, Bars, auch Tanzdarbietungen, Theater und musikalische Aufführungen, Flohmärkte, Kinovorführungen, Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Betroffen sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen.
Ausnahmen vom Verbot

Gottesdienste sind auch im St. Andreas verboten.
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Vom Verbot ausgenommen sind grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die „der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen“, sagte Stadtdirektor Keller. Dazu gehört der Besuch von Restaurants und Gaststätten mit einem Essensangebot, offen bleiben etwa Wochenmärkte und Supermärkte. In einigen Läden gab es Lücken in Regalen, aber für Nachschub ist laut Unternehmen gesorgt. Die Stadt orientiert sich bei den Regelungen an denen der Stillen Feiertage, so Keller. Auch Apotheken oder Friseure haben offen.
Schulen, Kitas, Tagespflege
Geschlossen sind ab Montag, 16. März, sowohl alle Kölner Schulen als auch alle Kindertagesstätten, -betreuungseinrichtungen und -tagespflegestellen. Sie bleiben zunächst bis zum 19. April dicht, also bis zum Ende der Osterferien.
Am Montag und Dienstag, 16. und 17. März, sind die Schulen und Kitas allerdings noch für eine Übergangsfrist geöffnet, um Fragen zu klären. Es wird dann kein Unterricht angeboten, aber Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen für systemrelevante „Schlüsselpersonen“, so die Stadt. Dazu zählen Berufsgruppen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
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Hinzu kommen unter anderem die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz). Wichtige Bereiche der Infrastruktur sind auch Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung, Lebensmittelversorgung und zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.
An den beiden Übergangs-Tagen Montag und Dienstag werden in den Schulen und Kitas auch die notwendigen Ausnahmeanträge für Kinder entgegengenommen, die zum Ausnahmekreis gehören.
Notbetreuung Kitas/Schule
Nur für solche „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ wird eine Notbetreuung angeboten – wenn die Eltern während des Zeitraums kein anderes Betreuungsangebot organisieren können. Dieses soll in der jeweiligen Schule zu den üblichen Unterrichts- und OGS -Zeiten stattfinden. Das Not-Angebot gilt ausschließlich für Kinder im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Die Stadt appelliert jedoch daran, die Kinder auch schon an diesen Tagen nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Für eine Not-Betreuung ist eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen, eine schriftliche Bescheinigung für die Notwendigkeit einer Betreuung. Das Formular kann auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden. Es ist spätestens am Dienstag, 17. März, in der jeweiligen Schule oder Kita abzugeben. Die Mütter und Väter erhalten Bescheid, ob sie das Angebot erhalten. Omas und Opas sollten wegen des höheren Infektions-Risikos nicht bei der Betreuung helfen.
Senioren-Einrichtungen
Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern in Seniorenzentren sollten ab sofort auf das Notwendigste beschränkt werden. Sie sollten in den Zimmern, nicht in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Wer sich in den letzten 14 Tagen in einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten hat, sollte nach der Rückkehr im Zeitraum von 14 Tagen die Heime nicht betreten.



