Die Verteidigung des 35-Jährigen erhoffte sich von der Aussage, dass der 44-Jährige ihren Mandanten entlastet.
Pink-Panther-Prozess in KölnZeuge aus Serbien erscheint doch nicht vor Gericht
Eigentlich schien alles in trockenen Tüchern: Dem Zeugen (44) aus Serbien, der mit einem Einreiseverbot in die Bundesrepublik belegt ist, war von der Staatsanwaltschaft freies Geleit zugesichert worden. Doch dann erreichte die 17. Große Strafkammer am Landgericht die Nachricht, dass der Mann seine Bereitschaft, im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied (35) der international agierenden Juwelenräuberbande „Pink Panther“ auszusagen, kurzfristig zurückgezogen hatte.
Die Verteidigung des 35-Jährigen erhoffte sich von der Aussage, dass der 44-Jährige ihren Mandanten entlastet. Vorgeworfen wird dem 35-Jährigen neben Überfällen auf Juweliere in Köln, auch an einem Raub in Esslingen bei Stuttgart im Herbst 2016 beteiligt gewesen zu sein. Für diesen Überfall war der 44-Jährige bereits 2017 vom Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Schmuck, Schmuckteile und Edelmetalle im Wert von annähernd 600 000 Euro waren erbeutet worden.
Nach Serbien abgeschoben
Bevor der 44-Jährige seine Strafe komplett abgesessen hatte, war er nach Serbien abgeschoben und mit einem Wiedereinreise-Verbot belegt worden. Ein ebenfalls in dem Prozess 2017 verurteilter „Pink Panther“ — er war zu zehn Jahren verurteilt worden und sitzt noch in Haft — hatte in dem Prozess gegen den 35-Jährigen ebenfalls schon ausgesagt; jedoch erst, nachdem er ein paar Wochen in Beugehaft verbracht hatte. An den Auftritt des Zeugen werden sich die Prozessteilnehmer noch lange erinnern: In einem T-Shirt mit der Figur des Rosaroten Panther war er vor Gericht erschienen.
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Warum der 44-Jährige seine Aussagebereitschaft zurückgezogen hat, darüber kann nur spekuliert werden. Michael D. Hakner, Verteidiger des 35-Jährigen, glaubt, der Zeuge sei bestimmt von den Formalien, die das freie Geleit mit sich gebracht habe, abgeschreckt worden.
Dem Zeugen waren vom Ausländeramt der Stadt strikte Meldeauflagen gemacht worden, die bei Zuwiderhandlung auch eine Haft hätten nach sich ziehen können. Eine daraufhin von den Verteidigern des 35-Jährigen beantragte Videovernehmung des Zeugen lehnte das Landgericht jedoch ab.