Gericht urteiltStadt Köln darf Gebühren für E-Scooter verlangen

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Ein E-Scooter steht in Köln auf einem Gehweg.

Ein E-Scooter steht in Köln auf einem Gehweg.

Die E-Scooter-Verleiher haben vor Gericht eine Schlappe einstecken müssen. Sie klagten dagegen, dass die Stadt Köln Gebühren kassieren will. Damit wolle man die E-Scooter vertreiben, so die Anbieter. 

Die einen lieben sie, die anderen können mit ihnen wenig anfangen oder ärgern sich über die flinken Flitzer, die rücksichtslos auf Gehwegen zurückgelassen werden und Stolperfallen sind. Das Thema „E-Scooter“ polarisiert und am Mittwoch trafen im Kölner Verwaltungsgericht Parteien aufeinander, die nur wenige gemeinsame Punkte fanden.

Betreiber finden Gebühren unverhältnismäßig hoch

Juristisch wehren sich die Firmen „Voi“, „Tier“, „Bolt“ und „Limebike“. Der Grund für den Weg zum Gericht ist für die Betreiber, dass die Stadt im Sommer 2022 ein Sondernutzungskonzept beschlossen hat, wonach die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Die Betreiber machten deutlich, dass die Gebühren praktisch dazu führten, das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet zu verhindern. Dies widerspreche dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW). Zudem seien die Gebühren unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu denen für Leihfahrräder und Carsharing-Angeboten.

Das Gericht vertrat eine andere Meinung und folgte der Argumentation der Kläger nicht.   Die Begründung: „Die Gebühren tragen dem Umstand Rechnung, dass es durch die Verleihsysteme immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter kommt“, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Ähnliches komme in Bezug auf Leihfahrräder seltener vor. Zudem leisteten sowohl Bike- als auch Carsharing-Angebote einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter.

Die Gebühren führten auch nicht dazu, dass jegliche Form des E-Scooter-Verleihs unwirtschaftlich wird. Und so wies der Vorsitzende Richter die Klage der Betreiber ab. „Die Regeln sind vertretbar“, sagte der Vorsitzende Richter. Dass die Betreiber durch die Sondernutzungsgebühren in wirtschaftliche Not geraten, sieht die Kammer nicht. Die Folgen für die Unternehmen seien verkraftbar und könnten durch die Gebühren wieder eingenommen werden. Philipp Haas, Deutschlandchef der Firma „Tier“, sieht dies anders. Alleine für die Stadt Köln müsse das Unternehmen 350 000 Euro zahlen. Sollte es bundesweit ähnliche Sondernutzungsgebühren geben, sei dies wirtschaftlich nicht tragbar. Zieht „Tier“ nun ihre E-Scooter aus der viertgrößten Stadt Deutschlands zurück? „Das halten wir uns offen“, sagte der Chef der Rundschau. Er konnte den Ausführungen des Vorsitzenden Richters inhaltlich nicht folgen und sprach von teilweise hanebüchenen Erläuterungen.     Nach ersten Berechnungen kommen für die Betreiber Gebühren in einer Höhe von mehreren hunderttausend Euro zu.

Ein Vertreter der Firma Bolt betonte, dass durch die getroffene Regelung ein Geschäftsmodell in Frage gestellt wird. Er sagte weiter, dass die Sondernutzungsgebühr eingeführt wurde, damit die E-Scooter aus der Stadt vertrieben werden.   Es werde ein Missbrauch betrieben. Das Unternehmen hält sich vor, Rechtsmittel einzulegen.   Zuerst müsse die Urteilsbegründung vorliegen. Betreiber warfen dem Vorsitzenden am Mittwoch vor, er habe sich nicht ausreichend auf den Prozess vorbereitet. So kritisieren die Anwälte, dass die Kammer sich auf einen Beschluss eines Oberverwaltungsgerichtes konzentriere, der die Gebühren für richtig hält – dieser Beschluss sei aber nur für Fahrräder.

Auch die Verschmutzung des Rheins durch in den Flussgeworfenen Flitzer war ein Thema am Mittwoch. Die Betreiber verurteilten die Taten und distanzierten sich von den Vorfällen.   Erwartungsgemäß waren die Chefs der Unternehmen mit dem Urteil nicht zufrieden und verließen teilweise kopfschüttelnd das Gericht. Wer und ob einer von ihnen vor das OVG in Münster zieht, ist noch offen.

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