Fast 10.000 Kölner Eltern müssen einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule suchen. Wir geben einen Überblick.
Weiterführende SchulenAnmeldeverfahren in Köln beginnt bald

Ein Schüler meldet sich per Handzeichen während eine Lehrerin vor einer digitalen Schultafel steht.
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Wenn es am Freitag, 6.Februar, die Halbjahreszeugnisse in den vierten Klassen der Grundschulen gegeben hat, ist das auch schon fast der Startschuss für das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Köln. Zumindest, wenn das Kind auf eine Gesamtschule wechseln soll. So funktioniert das Verfahren im Detail.
Für das Anmeldeverfahren wird mit dem Halbjahreszeugnis der Anmeldeschein ausgegeben. Beides wird für die Anmeldung an der weiterführenden Schule benötigt. Zweitwünsche werden nicht abgefragt. Die Kinder können nur an einer Schule angemeldet werden.
Gesamtschulen machen den Auftakt
Das Anmeldeverfahren startet mit dem sogenannten vorgezogenen Verfahren zunächst an den Gesamtschulen. Dieses startet am Freitag, 6. Februar, und endet am Mittwoch, 11. Februar, um 12 Uhr. Die Bescheide werden am Donnerstag, 19. Februar, versendet.
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Am Montag, 23. Februar, beginnt die Anmeldemöglichkeit für Gymnasien, Real-, Haupt- und Förderschulen, diese endet am Freitag, 27. Februar, um 12 Uhr. Gesamtschulen, die noch freie Plätze haben, nehmen in diesem Zeitraum ebenfalls noch Anmeldungen entgegen. Die Bescheide werden am 5. März versendet.
Im Anschluss gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Anmeldung an Schulen, die dann noch freie Kapazitäten haben. Der erste Zeitraum ist vom 9. bis 13. März mit Bescheid-Versand am 19. März. Die zweite Anmeldemöglichkeit folgt vom 23. bis 26. März. Die Entscheidungen werden anschließend versendet.
Kinder, die keine Schulplatz-Zusage erhalten haben, müssen im jeweils folgenden Anmeldezeitraum erneut durch die Eltern an einer anderen Schule angemeldet werden. Es kann auch eine andere Schulform ausgesucht werden. Der Original-Anmeldeschein wird mit dem Ablehnungsbescheid und einer Übersicht über die Schulen mit freien Plätzen zurückgeschickt.
Schulen müssen Aufnahmekriterien wählen
Wenn mehr Anmeldungen eingehen, als Schulplätze vorhanden sind, muss die Schulleitung Auswahl-Kriterien heranziehen. Diese werden vom Land NRW vorgegeben. Vor dem Anmeldeverfahren muss jede Schulleitung mindestens ein Kriterium auswählen, nach welchem die Entscheidung getroffen wird. Das kann zum Beispiel das Losverfahren oder die Geschwisterkind-Regelung sein.
Das Anmeldeverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet zeitgleich statt. Bei der Anmeldung müssen zusätzlich das Schreiben des Schulamtes über die nächstgelegenen Schulen mit Gemeinsamem Lernen und der Antrag auf Gemeinsames Lernen vorgelegt werden.
Rund 9.800 i-Dötzchen wechseln nach den Sommerferien an Haupt-, Real-, oder Gesamtschulen, Gymnasien oder Förderschulen.
Fragen zum Verfahrensablauf können an die E-Mail-Adresse schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de gerichtet werden.

