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Bewerber, Briefwahl, FristenAlle Infos zur Kommunalwahl 2025 in Leichlingen

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Das Rathaus in Leichlingen.

Das Wahlamt im Leichlinger Rathaus bei der jüngsten Bundestagswahl. Am 14. September wird erneut gewählt: Diesmal sind die Kommunalwahlen dran.

Am 14. September sind die Leichlinger zur Wahl aufgerufen. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst. Hier gibt es am Wahlsonntag auch alle Ergebnisse.

Wer oder was wird gewählt?

In Leichlingen wird der Bürgermeister oder Bürgermeisterin, der Stadtrat sowie der Landrat oder die Landrätin und der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises gewählt. Außerdem wird ein Integrationsrat gewählt.

Welche Bewerber stehen zur Wahl?

In Leichlingen kandidieren acht Personen für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin:

Hier finden Sie Infos zu den Bewerbern, die sich für die Stadtrats-Wahl in den verschiedenen Wahlbezirken aufgestellt haben:

Für die Wahl zum Landrat beziehungsweise zur Landrätin stellen sich sechs Personen auf: Arne von Boetticher aus Leichlingen von der CDU, Jörg Wagner von den Grünen, Robert Winkels von der SPD, Alexander-Simon Engel von der FDP, Sebastian Weirauch von der AfD und Cornelia Swillus-Knöchel von den Linken.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es?

In Leichlingen sind ca. 23.700 Wahlberechtigte für die Kommunalwahlen und ca. 2.900 Wahlberechtigte für die Integrationsratswahl zu erwarten, teilt die Stadtverwaltung mit.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13.09.2009 geboren sind, und seit mindestens dem 29. August 2025 in der Stadt Leichlingen bzw. dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt zu der Integrationsratswahl sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich mindestens ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Sie dürfen nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein. Mehr Infos gibt es hier.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Briefwahlunterlagen können ab sofort über die städtische Website beantragt werden. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgte ab dem 18. August. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, der mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt werden kann und direkt zur entsprechenden Seite der städtischen Website führt.

Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung auch postalisch beantragt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist ebenfalls möglich – telefonisch jedoch nicht.

Wie wähle ich im Wahllokal?

Wer lieber persönlich in einem der 16 Wahllokale wählen möchte, hat am 14. September von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal des jeweiligen Wahlbezirks die Gelegenheit dazu. Welches Wahllokal für den Wähler oder die Wählerin zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Unter www.wahlschein.de können alle Bürger und Bürgerinnen ihren Wahlraum suchen. Zudem findet man hier auch eine Liste mit den Wahllokalen, die barrierefrei sind.

Kann ich wieder vorab, aber persönlich wählen gehen?

Das Direktwahlbüro im Rathaus ist geöffnet. Dort kann bereits vor dem offiziellen Wahltermin gewählt werden. Es befindet sich in diesem Jahr im Untergeschoss des Rathauses in der ehemaligen Kneipe. Der Eingang liegt an der westlichen Gebäudeseite bei der Neukirchener Straße. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgerbüros:

Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 UhrDienstag 8 bis 12 Uhr Mittwoch 8 bis 12 Uhr Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 15.30 bis 18.30 Uhr Freitag 8 bis12 Uhr (red)