Zivilstreit Kardinal gegen „Bild“Ex-Missbrauchsbeauftragter sagt gegen Woelki aus

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki spricht während eines morgendlichen Gottesdienstes

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki spricht während eines morgendlichen Gottesdienstes

Vor dem Kölner Landgericht ist am Mittwoch der Zivilstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki gegen den Axel Springer-Verlag und einem Reporter der „Bild“-Zeitung fortgesetzt worden.

Mit Spannung im Zeugenstand erwartet wurde der frühere Interventionsbeauftragte des Erzbistums Oliver Vogt (53). In dem Verfahren vor der Pressekammer klagt Woelki gegen die Berichterstattung des Boulevardblatts hinsichtlich einer von Woelki vorgenommenen Beförderung eines umstrittenen Pfarrers im Jahr 2017.

Vogt: Kardinal Woelki war umfassend informiert

Woelki wirft dem Boulevardblatt vor, fälschlich berichtet zu haben, er habe bei der Beförderung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer polizeilichen Warnung gewusst , wonach der Priester nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollte. Der Priester hatte Jahre zuvor am Kölner Hauptbahnhof sexuellen Kontakt zu einem 16 Jahre alten Prostituierten gehabt. Woelki hat in dem Verfahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Demnach habe er nur von dem Kontakt zu dem Prostituierten und „weiteren Gerüchten“ gehört.

Laut der Aussage Vogts war Kardinal Woelki seit 2015 jedoch umfassend über den Fall des Pfarrers und seiner sexuellen Ausschweifungen informiert. Er habe dann Woelki eine Interventionsakte zusammengestellt, die alle ihm damals bekannten Vorwürfe enthalten habe, sagte Vogt. Die Akte habe er 2015 per Hauspost ans erzbischöfliche Haus geschickt. Daraufhin habe der Kardinal eine Anhörung des Pfarrers angeordnet. „Ob er die Akte auch gelesen hat, kann ich nicht sagen.“ An die Anhörung des Pfarrers konnte sich Vogt auch noch gut erinnern: „Das war meine erste Anhörung“, sagte der 53-Jährige. Ob Woelki jedoch — und das ist die für das Verfahren entscheidende Frage — wie von der Bild behauptet, die Personalakte und die polizeiliche Warnung — also die konkreten Schriftstücke — kannte, konnte der Zeuge nicht sagen.

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Sekretärin belastete Woelki bereits schwer

Bereits im November hatte die ehemalige Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meissner in dem Verfahren als Zeugin ausgesagt. Sie hatte bekundet, Woelki persönlich von der Homosexualität des Pfarrers und seinem anzüglichen Verhalten gegenüber Jugendlichen und Messdienern in einem Telefonat informiert zu haben. Unter anderem hatte die Frau berichtet, dass der Pfarrer mit Messdienern in die Sauna gegangen sei und mit ihnen Unterwäsche mit anzüglichen Motiven darauf gekauft habe.

Wenige Tage nach der Aussage der Frau hatte die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki wegen falscher Aussage an Eides statt eingeleitet. Der Geistliche, der eine Zeit lang beurlaubt war, darf mittlerweile wieder als Priester tätig sein. Davon ausgenommen ist jedoch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. In einem kirchenrechtlichen Verfahren war er von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen worden.

In einem zweiten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls gegen Woelki. Hintergrund ist ein Zeitungsinterview der ehemaligen Assistentin des Personalchefs des Bistums, in dem die Frau behauptet hatte, sie habe den Kardinal frühzeitig über Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz informiert. Auch diesen Vorwurf weist Woelki zurück.

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