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Kommentar zu Woelkies ÄußerungenWie der Erzbischof zum Vorbild werden könnte

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Erzbischof Woelki

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln

Köln – Spät kam sie, aber sie kam: Die Bitte von Rainer Maria Kardinal Woelki um Verzeihung für all das, was in der letzten Zeit bei der Aufarbeitung des kirchlichen Umgangs mit Sexualdelikten an Kindern im Erzbistum Köln falsch gelaufen ist. Das war ein notwendiges und ein gutes Wort.

Es spricht für Woelki, dass er nicht einen Satz über jene sagt, die versucht haben, die Aufklärungsarbeit im Erzbistum juristisch auszubremsen. Er bittet persönlich um Verzeihung und um Geduld, und er erneuert persönlich ein Versprechen: das der Aufklärung ohne falsche Rücksichten. Dieses Versprechen darf man ihm trotz aller Turbulenzen um die zurückgezogene Studie einer Münchner Kanzlei zum Thema abnehmen. Dafür spricht schon der Umstand, dass erst der ersatzweise bestellte neue Gutachter Björn Gercke einen von den Münchner Autoren offenbar übergangenen Fall aufgegriffen hat, der Woelki – anders als alle anderen bisher bekannt gewordenen Fälle – auch persönlich betrifft: den des verstorbenen Düsseldorfer Pfarrers Johannes O.

Woelkis Bitten bleiben auf der Metaebene

Zu diesem einen Punkt werden sich viele Hörer des Bischofswortes – ob katholisch und kirchengebunden oder nicht, ob selbst von Missbrauchfällen betroffen oder mit ihnen befasst oder nicht – allerdings einen Satz mehr gewünscht haben. Letzten Endes bleiben Woelkis Bitten ja auf der Metaebene: es geht um den Umgang mit einem Gutachten, ja sogar darum, dass Gläubige es ertragen müssen, wie ihr Oberhirte kritisiert wird. Hier, im Fall O., ist allerdings nicht nur diese Metaebene der unglücklich verlaufenen Aufklärungsbemühungen betroffen, sondern hier geht es um einen zu untersuchenden Ablauf selbst, um seinen eigenen Umgang im Jahr 2015 mit dem Tatverdacht gegen einen Geistlichen.

So verständlich die Bitte um Geduld bis zum Vorliegen des Gercke-Gutachtens auch ist, Woelki hätte gut daran getan, diesen Punkt zu erwähnen und nicht nur allgemein über „Kritik an meiner Person“ zu sprechen. Es mögen sich Kirchenrechtler finden, die sein Vorgehen für korrekt erklären, im Fall eines Geistlichen, der sich wegen seiner Demenz nicht mehr äußern konnte, von einer Meldung an die Glaubenskongregation abzusehen.

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Klug, ja weise wäre eine solche Übergabe an die übergeordnete Instanz allerdings allemal gewesen, denn dieser Fall musste Woelki wegen seiner engen Verbundenheit zu Pfarrer O. sehr nahe gehen. Dass Woelki die Entscheidung über O. auf sich genommen hat, war – unabhängig von jeder kirchenrechtlichen Fachdiskussion – ein Fehler.

Das einzuräumen würde dem Gutachten von Professor Gercke gewiss nicht vorgreifen. Woelki hätte aber eine große Chance: Er könnte ein Vorbild für alle jene Prälaten sein, die über ihre eigene Verantwortung schweigen, obwohl ihre schon jetzt offensichtlichen Fehler viel schwerer wiegen.