Karlsruhe/Berlin – Es sind Entscheidungen, die sich niemand wünscht: Wie umgehen mit Patienten, wenn die Möglichkeiten zu einer umfassenden Behandlung nicht mehr für alle ausreichen? Der Bundestag muss „unverzüglich“ Vorkehrungen treffen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer solchen Triage. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Was bedeutet Triage eigentlich genau?
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen.
Gibt es in Krankenhäusern heute schon Triage?
Mit dem Konzept der Triage arbeiten Ärzte bei Unglücken mit einer hohen Anzahl von Verletzten. Dabei überbrücken sie eine meist kurzfristige Notlage. In der Pandemie meint Triage eher, dass ausgewählt wird, wer Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung bekommt oder dass ein Patient mit schlechter Prognose sein Bett räumen muss für einen Erkrankten, dem bessere Chancen eingeräumt werden. Schon das Verschieben von Operationen sei aus seiner Sicht eine stille Triage, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Auf wen bezieht sich die Entscheidung des Gerichts?
Konkret geht es in dem Beschluss um Menschen mit Behinderung. Eine Behinderung im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes liegt nach Angaben des Gerichts vor, „wenn eine Person in der Fähigkeit zur individuellen und selbstständigen Lebensführung längerfristig beeinträchtigt ist“. Gemeint seien damit nicht geringfügige Beeinträchtigungen, sondern längerfristige Einschränkungen von Gewicht. Das Grundrecht schütze somit auch chronisch Kranke.
Was gibt das Verfassungsgericht der Politik auf?
In dem Beschluss heißt es: „Der Gesetzgeber ist gehalten, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen.“ Welche das sein sollen, überlässt das Gericht der Politik. Der Gesetzgeber könne konkrete Kriterien benennen, nach denen zu entscheiden ist, wie knappe Ressourcen zur Lebensrettung verteilt werden. Auch Vorgaben zum Verfahren sind möglich – etwa wer alles an einer solchen Entscheidung beteiligt werden muss. Zudem könnten Aspekte von Diskriminierung und Benachteiligung als Teil von Aus- und Fortbildungen festgelegt werden.
Breite Zustimmung für Gerichtsbeschluss
Nach der Entscheidung in Karlsruhe forderte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch: „Zwei Jahre Unterlassen beendet Karlsruhe heute. Bundesregierung und Bundestag müssen in der kommenden Woche in die Beratungen mit Experten einsteigen.“ Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), verlangte Beratungen und Beschluss neuer Regelungen im Bundestag noch im Januar. Ärzte bräuchten schnelle Rechtssicherheit. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sagte, die Entscheidung sei „im Sinne des besseren Schutzes von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung sehr zu begrüßen“. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte, der Gesetzgeber müsse nun schnell handeln.
Was für Lösungen wären denkbar?
Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, sagte der Funke Mediengruppe, auch künftig liege die Entscheidung am Ende bei Ärzten. „Politiker und Richter können ja nicht im hochakuten Einzelfall die Entscheidung auf der Intensivstation treffen.“ Die Politik könne aber gesetzliche Leitplanken einziehen für solche Entscheidungen, ähnlich wie beim Transplantationsgesetz, wo „Dringlichkeit“ und „Erfolgsaussichten“ entscheidende Kriterien seien.
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Auf dieser Grundlage formuliere die Bundesärztekammer unter wissenschaftlichen Erwägungen Richtlinien, so Montgomery. „Ähnliches sollte jetzt geschehen. Der Bundestag definiert die Leitplanken, medizinisch-wissenschaftlich kompetente Organisationen formulieren die Handlungsleitlinien – und passen sie dem Stand der Wissenschaft an. Aber die Verantwortung für die Letztentscheidung wird immer bei Ärztinnen und Ärzten bleiben.“
Im Beschluss steht „unverzüglich“ – was bedeutet das konkret?
„Unverzüglich“ wird in der Justiz meist definiert als „ohne schuldhaftes Zögern“. Anders als etwa bei seiner Entscheidung zu Nachbesserungen beim Klimaschutz hat das Verfassungsgericht kein Datum genannt, bis wann der Bundestag die Vorgaben umsetzen muss. Brysch geht davon aus, dass bis zu einem handfesten Ergebnis mehrere Monate ins Land gehen werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen zügigen Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt. (dpa)



