GerichtsbeschlussKonzerte auf Insel Grafenwerth am Wochenende jetzt doch untersagt

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Der Aufbau der Bühne für die Konzerte am Wochenende auf der Insel Grafenwerth läuft bereits. 

Bad Honnef – Die drei am Pfingstwochenende geplanten Konzerte auf der Insel Grafenwerth „dürfen nicht stattfinden“. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag per „Zwischenentscheidung“ zudem angeordnet, „sämtliche Vorbereitungshandlungen“ für die Konzerte einzustellen. Den endgültigen Beschluss wollte man den Beteiligten noch am Donnerstag zustellen.

Am Donnerstagmittag stand bereits in Teilen die überdachte Bühne auf der Inselwiese; Arbeiter waren da noch mit dem Aufbau beschäftigt. Auch einige Stapel mit Klappstühlen für bis zu 3500 Konzertbesucher lagen vor Ort, ebenso Bauzäune zum Absperren des Festivalgeländes.

Aufbau von Bühne könnte Landschaftsschutzgebiet gefährden

Zur Begründung der „Zwischenentscheidung“ heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts unter anderen, es sei „möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden“. Die Insel liegt im Landschaftsschutzgebiet.

Und es gibt klare Kritik an den Organisatoren: Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises, des Veranstalters – also Ernst-Ludwig Hartz – und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen, heißt es in der Mitteilung. Der Kreis habe erst am vergangenen Montag die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt.

Dagegen war – wie berichtet – der BUND erneut per Eilantrag vorgegangen, nachdem er zuvor schon im Mai erfolgreich eine einstweilige Untersagung erreicht hatte, weil die Ausnahmegenehmigung da noch nicht vorlag. Geplant sind Konzerte vom Kölner Kammerorchester (Klassik auf der Insel; Samstag), Andreas Vollenweider (Sonntag) und Patti Smith (Montag).

Bis vor einer Woche, so das Gericht weiter, seien der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre.

Konzerte auf Insel Grafenwerth: Erlaubnis erst Ende Mai beantragt

Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25. Mai 2022 beantragt habe. Dass er sie brauche, sei ihm von einem Konzert im Jahr 2019 (damals spielte Joan Baez Open Air auf der Insel), aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des Rhein-Sieg Kreises und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit langem bekannt gewesen.

Gegen den Beschluss könnten die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Achim Baumgartner vom BUND Rhein-Sieg, der den Stein ins Rollen gebracht hatte und viel Kritik einstecken musste, gab sich am Donnerstag auf Anfrage noch zurückhaltend. Es handele sich nur um einen „Hängebeschluss“. „Der für heute angekündigte Beschluss des Gerichts kann unsers Erachtens noch immer alle Optionen enthalten, auch die Zulassung der Veranstaltungen oder einzelner Veranstaltungen.“

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Eine Gerichtssprecherin stellte indes auf Nachfrage am Abend klar, dass die Kammer mit dem Zwischenentscheid schon beschlossen habe, dem Eilantrag des BUND stattzugeben.

Der Rhein-Sieg-Kreis teilte auf Anfrage mit: „Das Gericht hat einen Beschluss angekündigt, mit dem die Konzerte untersagt werden würden. Dieser liegt dem Rhein-Sieg-Kreis jedoch noch nicht vor, bildet aber die Grundlage für eine Entscheidung der Behörde für das weitere Vorgehen.“ In einem ersten Schritt habe das Gericht weitere Aufbauarbeiten untersagt. Darüber habe der Rhein-Sieg-Kreis alle Beteiligten – sowohl den Veranstalter als auch die Stadt Bad Honnef – informiert.

Bürgermeister in Bad Honnef hofft weiter auf Konzerte auf Grafenwerth

Bürgermeister Otto Neuhoff erklärte, er wolle zunächst den Beschluss des Gerichts abwarten und hoffe weiter, dass die Konzerte doch noch stattfinden könnten.

Ernst-Ludwig Hartz wies die Darstellung in der Pressemitteilung des Gerichts zurück; der fragliche Antrag sei schon im März gestellt worden, sagte der Konzertveranstalter. Hartz kündigte aber auch an, alle Rechtsmittel einlegen zu wollen, damit die Events stattfinden könnten.

Baumgartner hatte sich schon vor der Zwischenentscheidung gegen eine „mitunter massive, falsche und unsachliche Kritik“ verwahrt. Die Insel Grafenwerth sei ein „einzigartiger Naturschatz“, den die Stadt Bad Honnef unter anderem durch Fehlplanungen entwerte und zerstöre.

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