Der Absturz des „Spargelkönigs“Prozess gegen Bornheimer beginnt

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Beim Stechen des ersten Bornheimer Spargels der Saison - hier 2017 - zeigte sich Claus Ritter gerne den Medien

Beim Stechen des ersten Bornheimer Spargels der Saison - hier 2017 - zeigte sich Claus Ritter gerne den Medien

Drei Jahre nach der Insolvenz seines landwirtschaftlichen Betriebes muss sich Claus Ritter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn und seine Frau wegen Bankrotts angeklagt sowie eine Tochter wegen Beihilfe. Am Montag beginnt der Prozess in Bonn

Wenn es um Spargel oder Erdbeeren ging, war Claus Ritter ein gefragter Mann: Der Landwirt aus Bornheim ließ sich zum Beginn der Ernte gern fotografieren, immer einen Korb mit Stangengemüse oder roten Feldfrüchten in der Hand. Nie fehlte bei solchen Terminen der Hinweis aufs Wetter und dessen Auswirkungen auf die Kulturen, die vom Vorgebirge aus auf die Märkte geschickt wurden.

Vorbei! Der einstige „Spargelkönig“, Eigentümer und Pächter großer Anbauflächen im Raum Bornheim, ist pleite und soll mittlerweile bei einem Bauern aus dem Rheinland als Helfer arbeiten. Ab Montag müssen sich Claus Ritter (63), seine Ehefrau (62) und ihre Tochter (35) wegen zahlreicher Vermögensdelikte vor der 11. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Angeklagt sind 66 Straftaten, begangen zwischen Juni 2018 und Juli 2020; das Ehepaar soll rund 1,7 Millionen Euro beiseitegeschafft haben, teilweise mit Hilfe der Tochter.

„Spargelkönig“: 23 Tonnen Spargel heimlich weggeschafft

Die Anklage umfasst im Wesentlichen zwei Komplexe: Beim ersten geht es um Delikte im Zusammenhang mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die den Sonderkulturhof im Vorgebirge betrieb und deren Gesellschafter Ritter und seine Frau waren. Als die Chefs gemerkt hätten, dass es mit dem Laden nicht mehr so gut laufe, sollen sie vor der Insolvenzeröffnung Vermögenswerte aus der GbR gezogen haben, wodurch diese zahlungsunfähig geworden sei. Laut Staatsanwaltschaft soll das Ehepaar im Einzelnen 1,2 Millionen Euro in bar in die eigene Tasche gesteckt, einen Land Rover aus dem Eigentum der GbR verkauft und zwei geleaste Porsche verpfändet und dafür einen Kredit von 425.000 Euro bekommen und ihn für sich behalten haben. Das Ehepaar soll dann mit Unterstützung der Tochter vier bis fünf Umzugskartons mit Aktenordnern vernichtet haben, die der Insolvenzverwalter dringend gebraucht hätte.

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Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens seien landwirtschaftliche Geräte und Fahrzeuge im Wert von 246 000 Euro entfernt und ein zum Anlagevermögen der GbR gehörender Porsche für 52 000 Euro verkauft worden, ohne den Preis an die Gesellschaft abzuführen. Außerdem: 23 Tonnen Spargel sollen nach der Ernte heimlich weggebracht und veräußert worden sein. Geschätzte Einnahme: 160 000 Euro. Auch dieser Ertrag gehörte zur Insolvenzmasse.

Weil er in dem Verfahren nicht, wie vorgeschrieben, bereit war, Belege vorzulegen, steckte das Insolvenzgericht Claus Ritter vom August 2020 bis Februar 2021 in Beugehaft, auch seine Frau musste eine Zeit lang ins Gefängnis. Weitere Anklagepunkte im Insolvenzkomplex sind angeblich betrügerisch erlangte Darlehen über insgesamt 82 000 Euro sowie Veruntreuung und Vorenthalten von Sozialabgaben für Mitarbeiter des Betriebs.

Der zweite Anklagekomplex betrifft die Oldtimer-Sammelleidenschaft des Angeklagten. Bilder zeigen eine Reihe von chromblitzenden Flitzern in einem Lagerraum, die er auf Pump gekauft haben soll. Als es Ende 2018 finanziell eng wurde für den Auto-Fan, soll er einen Porsche Rennwagen und einen Ferrari für 1,2 Millionen Euro verpfändet haben, obwohl die Fahrzeuge nicht bezahlt worden seien. Da der Käufer einen Eigentumsnachweis verlangte, habe Ritter für den Porsche bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bonn neue Papiere besorgt, und, so der Staatsanwalt, erklärt, die alten seien nicht auffindbar. Tatsächlich lag der Fahrzeugbrief noch beim Kreditgeber. Der Anklagevorwurf lautet hier: falsche Versicherung an Eides statt. Sollte der einstige „Spargelkönig“ verurteilt werden, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

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