Prozess am Bonner LandgerichtMesserstecherei nach „Bornheim-Verbot“

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts mit der Aufschrift „Landgericht“

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Drei Männer sollen zwei andere an einer Spielhalle schwer verletzt haben. Die Angeklagten stehen nun vor dem Bonner Landgericht. 

Schon seit einiger Zeit soll es zwischen zwei Familien in Bornheim, die eine türkischer, die andere syrischer Herkunft, Streit gegeben haben. Besonders die jungen Männer der beiden Sippen scheinen einander spinnefeind zu sein, die zwei türkischen Brüder sollen einem Mitglied (34) des syrischen Clans sogar verboten haben, Bornheim zu betreten.

Als der 34-Jährige am 23. September 2021 aus seinem jetzigen Wohnort Duisdorf mit dem Fahrrad über die Stadtgrenze fuhr und damit dem „Bornheim-Verbot“ nicht gehorchte, soll es zu einem bitteren Kampf gekommen sein. Davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die zwei 27 und 34 Jahre alte Brüder und einen 25 Jahre alten Freund wegen zweier gefährlicher Körperverletzungen angeklagt hat.

Prozess im November wurde krankheitsbedingt vertagt

Der Prozess, im vergangenen November wegen Krankheit verschoben, begann gestern erneut vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts. Nach den Ermittlungen der Polizei und der Aussage einer Zeugin, die am Dienstag gehört wurde, ergibt sich folgendes Bild: Am späten Nachmittag des 23. September erschien der 34-Jährige in einer Spielhalle an der Adenauerallee in Roisdorf, in der sich die verfeindeten Lager öfter aufgehalten haben sollen.

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Wenig später tauchten die beiden türkischen Brüder auf, spazierten wie bei einem Inspektionsgang durch die Vordertür des Lokals rein, sagten kurz „Hallo“ und verließen es wieder durch den Hintereingang. Die Zeugin, die damals im Service der Spielothek arbeitete, ging nach draußen, um zu rauchen, „und da hörte ich, wie die Herrschaften am Reden waren“, möglicherweise die türkischstämmigen Männer und der Neuankömmling aus Duisdorf.

Angriff mit einem Messer

Kurz darauf sei ihr Verlobter, mit dem sie zuvor in der Halle gegessen hatte, ebenfalls vor die Tür gegangen und gleich auf den Mann mit dem „Bornheim-Verbot“ zugegangen und habe ihm gesagt: „Bruder, nimm dein Fahrrad und fahr nach Hause.“ Sekunden später vernahm die Servicefrau Geräusche einer Schlägerei. Laut Staatsanwalt wurde der 34-Jährige von den drei Angeklagten geschlagen und mehrfach ins Gesicht getreten. Der älteste Bruder soll ein Messer aufgeklappt haben, das Opfer schrie „Der hat Messer“, der Bewaffnete habe gerufen „Ich töte dich“ - und dann soll der Verlobte eingegriffen haben.

Er bekam einen Messerstich in den linken Unterschenkel, der einen Bewegungsnerv und Sehnen durchtrennte; der 34-Jährige verlor insgesamt zwei Liter Blut. Als die drei mutmaßlichen Angreifer sahen, was sie angerichtet hatten, sollen sie geflohen sein. Ein Zeuge eilte herbei und band dem Blutenden eine Jacke um die Beinwunde, später setzte sich die Freundin auf den Unterschenkel, um das Blut zu stoppen. Der Schwerverletzte muss bis heute mit Bewegungseinschränkungen leben.

Der 34-Jährige erlitt durch die Schläge und Tritte erhebliche Verletzungen im Gesicht, in seine Augenhöhle ist eine Platte implantiert worden. Der Staatsanwalt mochte nicht ausschließen, dass der Duisdorfer einen Teil seiner Sehkraft verlieren wird. Die drei Angeklagten wollen sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

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