Wegen Brandstiftung angeklagt58-Jähriger aus Königswinter soll seine Wohnung angezündet haben

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Der Angeklagte muss sich demnächst vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Der Angeklagte muss sich demnächst vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Ein 58-jähriger Angeklagter muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll versucht haben, das Obergeschoss unbewohnbar zu machen.

Aus Angst vor Obdachlosigkeit soll ein 58-Jähriger seine Wohnung in Ittenbach angezündet haben. Davon geht die Staatsanwaltschaft Bonn aus, die den Mann wegen schwerer Brandstiftung angeklagt hat.

Er soll allein in einem frei stehenden Einfamilienhaus in der Kohlstraße gelebt haben, das seinem Adoptivvater gehört und der ihn dort mietfrei wohnen ließ. Weil aber die Betreuerin des pflegebedürftigen älteren Herrn auf die Mieteinnahmen bestand, um damit den Pflegeplatz für den Hausbesitzer zahlen zu können, habe der Adoptivsohn befürchtet, ausziehen zu müssen. Er selbst soll sich nicht in der Lage gesehen haben, eine Miete zu entrichten, sagt die Staatsanwaltschaft.

In Bonn vor Gericht: Feuer sollte Haus unbewohnbar machen

Deshalb sei der 58-Jährige auf die Idee gekommen, Feuer im oberen Stockwerk des Hauses zu legen, um es unbewohnbar zu machen, während er weiter im Untergeschoss hausen wollte.

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Zwischen dem 27. April und 6. Mai 2022 bereitete er laut Anklage den Brand vor. Er schob Möbelstücke in die Mitte der Zimmer, deponierte dort Plastikkanister und mit Benzin gefüllte Müllsäcke als Brandbeschleuniger und verband sie mit Klopapier und Stoffbahnen, die wie eine Lunte wirken sollten. Im Gästezimmer soll er Stühle, einen Tisch und weitere Gegenstände auf dem Bett gestapelt und auch hier Müllsäcke voller Benzin abgestellt haben.

Feuer gelegt: Räume im Untergeschoss sollten bewohnbar bleiben

Anhand der Spurenlage ermittelte die Kripo, dass der Mann Stoff- und Papierbahnen durch den Flur in ein Büro gezogen, dort Kleidung in die Tür geworfen und einen verknoteten Beutel, auch der prall gefüllt mit Benzin, obenauf gelegt hat. Schließlich habe er Kraftstoff auf die Treppe zum Keller geschüttet. Bei den Vorbereitungen habe er darauf geachtet, dass die Räume im Untergeschoss, in denen er weiter wohnen wollte, vom Feuer verschont blieben. Oben hätte es ein Inferno gegeben.

Sein Plan ging allerdings nur teilweise auf: Nachdem er die Lunte entzündet hatte, platzte durch die Hitze der Flammen der Putz von der Decke des Wohnzimmers ab, mangels Sauerstoffzufuhr erstickte der Brand schnell, so dass die Feuerwehr nicht löschen musste. Das Haus war durch den Ruß nicht mehr bewohnbar. Der Gesamtschaden wird auf 60.000 Euro geschätzt.

Der Angeklagte muss sich demnächst vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Der Prozess ist bis in den November terminiert.

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