Er soll den Kopf seines Kumpels mit einem Messer abgetrennt haben: Vor der 11. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts muss sich ein 39-Jähriger verantworten.
Bonner LandgerichtProzess um abgetrennten Kopf startet

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts (Symbolbild).
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Vor dem Bonner Landgericht hat heute Morgen der spektakuläre Prozess um den abgetrennten Kopf einer Leiche angefangen, der am 28. Juni 2022 auf den Eingangsstufen des Bonner Gerichtsgebäudes abgelegt worden war.
Vor der 11. Großen Strafkammer muss sich ein 39-jähriger Obdachloser wegen Störung der Totenruhe sowie Verletzung des Pietätsgefühl von Passanten verantworten. Wie bereits in den Ermittlungen hat der Angeklagte auch zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen geschwiegen.
Kopf am Gerichtsportal abgelegt
Laut Anklage soll der 39-Jährige, der auf der Straße lebte und im Bonner Drogenmilieu zu Hause war, den Kopf seines bereits verstorbenen Kumpels mit dem Messer abgetrennt haben. Danach steckte er, so der Ankläger, das Leichenteil in eine große Umhängetasche und ging damit vom Rheinufer, in dessen Nähe sich beide aufgehalten hatten, zu Fuß zum Gericht, wo er den Kopf am Eingangsportal ablegte.
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Nach seiner Festnahme am Tatort hatte der Angeklagte die Ermittler direkt zum Torso seines verstorbenen Freundes geführt; die Obduktion hat später ergeben, dass der 44-Jährige an einer schweren Krankheit verstorben war.
Da der Angeklagte keinen festen Wohnsitz hat, sitzt er seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Köln.

