Bilal Shabib erhielt keine Genehmigung für sein Privatbad in Wachtberg-Pech, das Kinderschwimmen anbieten soll. Das will er nicht hinnehmen.
Bescheid der Kreisverwaltung ist daKeine Ausnahmegenehmigung für das Privatbad in Wachtberg

Bilal Shabib in seinem Privatbad in Pech.
Copyright: Manfred Reinnarth
Die erhoffte Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines Privatbads in Pech zugunsten eines seltenen Kinderschwimmangebots gibt es nicht. Stattdessen ist Besitzer Bilal Shabib die Ablehnung seines Antrags auf eine gewerbliche Nutzung und die Legalisierung seiner Schwimmbadeinhausung ins Haus geflattert. Doch so will Shabib das nicht hinnehmen. Er sucht nach einem Beschwerdeweg, zumal ihm für eine Klage das Geld fehlt – auch gerade wegen des von ihm leidenschaftlich verfolgten Schwimmbadprojekts.
Die Ausgangslage war durchaus schwierig. An dem aus den 70er Jahren stammenden Wohnhaus am Forstweg, das der Mann vor fünf Jahren kaufte, gab es einige bauliche Veränderungen, für die nie eine Genehmigung eingeholt worden war. Die sind zwar inzwischen auch gut zehn Jahre alt, aber Shabib glaubte, diesen Mangel in einem Bauantrag nachträglich legalisieren zu können.
Privatbad sollte für Kinderschwimmen zur Verfügung stehen
Zusätzlich gab ihm ein persönliches Schicksal Motivation, vor allem das Schwimmbad hinter dem Haus auf Kellerniveau in einen ordentlichen Betrieb zu bringen und für Kinderschwimmen zur Verfügung zu stellen. „Wir waren damals in Österreich im Urlaub, in einem Hotel mit Schwimmbad. Mein mittlerer Sohn, heute acht Jahre alt, war hinter mir im Wasser, als mein jetzt fünf Jahre alter Sohn plötzlich brüllte wie am Spieß“, berichtet Shabib. Der Kleine hatte irgendwie mitbekommen, dass sein Bruder gerade zu ertrinken drohte. Nach einer Dreiviertelminute, so glaubt Shabib, habe er seinen Sohn aus dem Wasser gezogen. Seitdem ist er davon überzeugt, dass Kinder möglichst früh schwimmen lernen müssten.
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Das Schwimmbecken misst vier mal zehn Meter. Die Stahlträger sind laut Besitzer auf Drängen des Kreises eingebaut worden.
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Sein Schwimmbecken war schlicht überdacht, die Technik ebenfalls simpel. Doch in Absprache mit Bauamt und Gesundheitsamt erfüllte der Pecher eine Auflage nach der anderen. Er rüstete Stahlträger für die Dachkonstruktion nach, ließ eine moderne Rückspülanlage mit Sand-Hygienefilter einbauen, stellte eine Überlaufrinne und viel kräftigere Wassereinströmungen her, eine Ausstiegstreppe und, und, und.
Mit dem Umbau eines vermeintlich unterirdischen Nebenraums zu einem Raum mit Duschen als Umkleide, war er jedoch wohl übereifrig, denn der schaut aus dem Boden hinaus und grenzt unmittelbar an den Nachbarn. Und der habe kein Interesse an einem Publikumsverkehr nebenan und wolle auch keiner Ausnahme von den Abstandsflächen zustimmen, wie das etwa die Nachbarin am unteren Ende des Grundstücks gemacht habe. Dort reicht das Schwimmbad zwei Meter an die Grenze heran, statt der erlaubten drei. Zum Nachbarn an der Seite der Umkleidekabine hat das Schwimmbad 2,89 Abstand, braucht aber auch dort drei Meter. Dass die extra hergerichtete Umkleide abgerissen werden muss, ist Shabib bereits klar.

Bilal Shabib in dem Umkleideraum mit Duschen, den er abreißen muss.
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In dem Ringen um eine Baugenehmigung, das schon lange vor der Kommunalwahl begann, ist freilich auch die Gemeinde Wachtberg eingebunden. Ortstermine fanden statt, Auflagen wurden gemacht, und laut Shabib weitgehend umgesetzt. Das betraf auch die Entsiegelung bestimmter Flächen und das Angebot an Stellplätzen. „Für zehn Kleiderbügel muss es je einen Stellplatz geben, demnach bräuchten wir zwei, können aber sechs anbieten“, sagt Shabib. Ohnehin könnten maximal acht Leute gleichzeitig das Bad nutzen.
Kursanbieter starteten Online-Petition gegen Landrat Schuster
Allerdings ist ein anderes Problem noch nicht geklärt. Darf ein solches Bad - wenn auch nur für private Schwimmangebote – überhaupt in einem Wohngebiet betrieben werden? Das gleiche Problem, so Shabib, habe der Nachbar, dessen Garten- und Landschaftsbau-Betrieb nebenan firmiere. Nun ist die Frage, ob die Gemeinde die Nutzungseinschränkung ändern will.
Vor der Wahl hatte sich die Wachtberger SPD für das Schwimmangebot starkgemacht, und eine der beiden Schwimmkursanbieter, die das Bad in Pech nutzen wollen würden, startete eine Online-Petition gegen den Landrat. Der habe angeblich die Möglichkeit, die Rechtslage auszuhebeln und das Bad gegen alle Probleme und den Willen von Nachbarn durchzusetzen. Fakt ist, dass sich Landrat Sebastian Schuster noch vor der Wahl das Bad anschaute und auch betonte, für wie wichtig er die beabsichtigten Schwimmangebote hält – allerdings ganz allgemein und gleich mit der Maßgabe, die gründliche Prüfung im Kreishaus abzuwarten. Deren Ergebnis gab es nun nach der Wahl und eben ganz anders als Shabib das erhofft hatte.

Bilal Shabib öffnet die zu dünne Einhausung aus Kunststoffplatten und gibt den Blick auf die ein Meter zu hohe Mauer zum Spielplatz- und Sportgelände nebenan frei.
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Sein aktuellstes Problem ist, dass er schon einiges an Geld in das Bad steckte und wohl auch Geld zurückzahlen muss, das ihm ein Anbieter wegen des erwarteten Badebetriebs vorgestreckt hatte. Die Möglichkeit, den in NRW seit einigen Jahren erzwungenen Klageweg bei Bürgerbeschwerden gegen Verwaltungsentscheide zu gehen, ist durch die finanzielle Situation stark eingeschränkt.
Bilal Shabib will entweder die Genehmigung oder sein Geld zurück
Shabib glaubt aber, dass die Verwaltung in Siegburg Fehler gemacht hat, die ihm vielleicht doch noch zu einer Genehmigung verhelfen. So verweist er auf eine Landesreform zu den Abstandsflächen, die Bauten einhalten müssen. Eigentlich müsste Shabibs Haus zwar drei Meter von der Grenze entfernt stehen, zumal auch das Nachbarhaus drei Meter Abstand hält. Seit der Reform könnten die Abstände jedoch unterschritten werden, wenn die Schutzziele erfüllt seien, erklärt Shabib, der nicht nur in Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum, sondern in einem Fall auch wegen eines Schwimmbads ein Urteil gefunden hat, das er für vergleichbar hält.
Licht und Luft kämen doch genügend auf das Nachbargrundstück, zumal das Bad nur ein Geschoss hoch sei und mit seiner lichtdurchlässigen Außenhaut hinter der Grenzmauer verschwinde. Die fehlenden elf bis 14 Zentimeter, die ein Vermesser ermittelt hatte, könnten da nicht so ins Gewicht fallen, findet der Grundbesitzer. Das eigentliche Becken ist vier mal zehn Meter groß und 1,35 Meter tief.
Beim Thema Gewerbe vertraut Shabib auf die Gemeinde Wachtberg. Unruhe sei schon im Gebiet durch den Spielplatz und die Turnhalle des FC Pech nebenan. Eine Ausnahmegenehmigung sei zu erwarten.
Sollte er dann doch endlich eine Genehmigung erhalten, müsste er bloß eine neue Umkleide einrichten. Dazu biete der Keller seines Hauses, auf der dem Nachbarn abgewandten Seite, noch genügend Raum. Andernfalls will er versuchen, die Kosten in sechsstelliger Höhe vom Rhein-Sieg-Kreis zurückzubekommen – also das Geld, das er für die Erfüllung von Auflagen eingesetzt hat. Denn da ist er mit der örtlichen Politik inklusive der CDU auf einer Wellenlänge, die das Vorgehen des Kreises schon als „maximal unprofessionell“ bezeichnete und die „fehlende Abstimmung zwischen den Ämtern“ rügte.
