Die Städte in NRW ringen seit Jahren ums Geld. Vor allem die großen Kommunen fühlen sich aktuell vom Land benachteiligt. Nun mussten die Verfassungsrichter entscheiden.
KommunalfinanzenGericht: NRW-Großstädte werden vom Land nicht benachteiligt

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit Präsidentin Barbara Dauner-Lieb (Mitte) hat ein Urteil im Streit um die Gemeindefinanzierung verkündet. (Archivbild)
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Im Streit um Ausgleichszahlungen zwischen den nordrhein-westfälischen Kommunen werden die Großstädte aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs nicht rechtswidrig benachteiligt. Die Richter wiesen eine Verfassungsklage von acht größeren Städten aus NRW ab.
Die Methode, mit der die Landesregierung für einen finanziellen Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Städten und Gemeinden sorge, sei „sachlich vertretbar“, sagte Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb in der Urteilsbegründung.
Ob das Land die beste und gerechteste Lösung für den Finanzausgleich zwischen den Kommunen gewählt habe, hätten die Richter nicht zu beurteilen. Rechtswidrig sei dieser Mechanismus jedenfalls nicht.
Große Städte können laut Land auch mehr Steuern einnehmen
An der Verfassungsklage hatten sich Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal beteiligt. Konkret ging es um die Frage, ob das Land bei der Berechnung des Ausgleichs-Mechanismus einen Unterschied machen darf zwischen kleinen Kommunen, die zu einem Kreis gehören, und den größeren sogenannten kreisfreien Städten. Dahinter steht die Annahme des Landes, dass große Städte ein höheres Potenzial für Steuereinnahmen haben als kleine Städte.
Die kreisfreien Städte sehen darin einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Gleichbehandlung und die kommunale Selbstverwaltung. Deshalb zogen die Kommunen mit ihrer Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2022 bis 2024 vor Gericht. In der fast zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung Ende Oktober musste sich das Land ungewöhnliche viele kritische Fragen gefallen lassen.
Das Urteil gab dem Land nun trotzdem recht - die Entscheidung sei mit fünf zu zwei Stimmen der sieben Richter gefallen, teilte das Gericht mit.
„Die Decke ist für alle zu kurz“
Der Städtetag NRW als Vertreter der großen Kommunen reagierte enttäuscht auf das Urteil. „Dass die Regelung aus Sicht des Gerichts rechtlich in Ordnung ist, heißt aber noch nicht, dass sie auch gerecht ist“, kritisierte der Verband. „Die Landesregierung muss jetzt trotzdem handeln – vor allem angesichts der prekären Haushaltssituation vieler Städte und besonders der kreisfreien Städte.“
Der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der kleinen Kommunen begrüßte die Entscheidung der Richter hingegen. Trotzdem bleibe das Problem, dass jeder an eine Kommune verteilte Euro einer anderen Kommune fehle. „Die Decke ist für alle zu kurz“, sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. (dpa)
